Zum Eigenkapital zählt:

  • Gezeichnete Kapital:

bezeichnet man das Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder das Stammkapital einer GmbH. Das gezeichnete Kapital bleibt immer gleich, außer bei einer Kapitalerhöhung (bei der GmbH Erhöhung des Stammkapitals) oder im umgekehrten Fall bei einer Kapitalherabsetzung eine Verminderung des gezeichnetem Kapitals.

  • Kapitalrücklagen:

Bei einer Aktiengesellschaft kann dies beispielsweise folgendermaßen geschehen: Der Nennwert einer Aktie liegt bei 5€ je Aktie. verkauft werden diese allerdings für 7€. Dadurch fließen 5€ zum gezeichneten Kapital und 2€ je Aktie bilden die Kapitalrücklage.

  • Gewinnrücklagen:

Gesetzliche Rücklage: Je nach Rechtsform, können Umsände es erfordern, dass 5% des Jahresüberschusses, als Gewinnrücklage zurückgelegt werden müssen.

Rücklage für eigene Anteile: Um eigene Aktien zu kaufen.

Satzungsmäßige Rücklage: Gewinnrückstellungen, wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart.

Andere Gewinnrücklagen

  • Gewinnvortrag / Verlustvortrag:

Wenn der Jahresüberschuss weder ausgeschüttet noch in die Gewinnrücklagen gesteckt wird, dann wird er hier „geparkt“.

  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:

Was mit dem Gewinn eines Unternehmens passiert entscheidet in einer Aktiengesellschaft die Hauptversammlung. Allerdings dürfen Vorstand und Aufsichtsrat bis zu 50% des Gewinns ohne Zustimmung der Hauptversammlung vorab in andere Gewinnrücklagen einstellen.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Wege den Jahresüberschuss zu verwenden:

  1. Thesaurierung (Einbehaltung der Gewinne)
  2. Ausschüttung an Aktionäre oder Gesellschafter
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