Im letzten Artikel haben wir bereits darüber gesprochen wann Sie als Freiberufler gelten und wann Sie zu den Gewerbetreibenden zählen.

„Als Gewerbetreibender hat man nur Nachteile!“, heißt es oft von Gewerbetreibenden. Doch ist das wirklich so?

Im folgenden möchte ich etwas Licht ins Dunkel bringen und mit dem Vorteil aufräumen, dass man als Gewerbetreibender gegenüber dem Fiskus nur Nachteile hat.

Ein Freiberufler muss

  • keine Gewerbesteuer zahlen,
  • keine doppelte Buchführung betreiben, also nicht bilanzieren,
  • keine Zwangsmitglied der IHK sein und
  • kann bei der Umsatzsteuer stets die Ist-Besteuerung wählen.

So und nun schauen wir mal was wirklich hinter den vermeintlichen Vorteilen von Freiberuflern steckt.

Gewerbesteuer:

Ein Gewerbetreibender muss erst ab einem Jahresgewinn von 24.500€ Gewerbesteuer zahlen und davor müssen Sie keinen Cent Gewerbesteuer an den Fiskus abführen. Wenn Sie dann die Marke überschritten haben und Gewerbesteuer zahlen, dann reduziert die gezahlte Gewerbesteuer Ihre Einkommenssteuerschuld, Sie müssen also weniger Einkommenssteuer zahlen.

Bei einem Hebesatz unter 380% von der Gemeinde ist die Gewerbesteuer vollständig anrechenbar.

Somit müssen Sie also gar nicht mehr Steuern, als ein Freiberufler zahlen, denn schließlich reduzieren Sie mit der Gewerbesteuer Ihre eigene Einkommenssteuerschuld.

Doppelte Buchführung:

Als Gewerbetreibender müssen Sie auf gar keinen Fall sofort die doppelte Buchführung anwenden, denn Unternehmen deren Umsatz unter 500.000€ und deren Gewinn unter 50.000€ im Jahr ist, können problemlos nur die einfache Buchführung anwenden.

Auch wenn Sie diese Grenzen übersteigen müssen Sie erst im Folgejahr nachdem Ihr Finanzamt Sie zur doppelten Buchführung aufgefordert hat zu eben dieser wechseln.

Zwangsmitgliedschaft der IHK:

Nun gut um die Mitgliedschaft der IHK kommen Sie nicht herum, doch es gibt auch bestimmte Freiberuflergruppen, die zu einer Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet sind.

Ist-Besteuerung der Umsatzsteuer:

Als Gewerbetreibender müssen Sie auch nicht von Anfang an die Umsatzsteuer mit Hilfe der Soll-Besteuerung abführen, denn bis zu einem Jahresumsatz von 500.000€ können Sie problemlos Ihre Umsätze mit der Ist-Besteuerung abführen, also mit der selben Methode wie ein Freiberufler.

Wie Sie sehen können ist der steuerliche Vorteil von Freiberuflern nicht so groß, wie dieser gerne dargestellt wird.

Im folgenden Beitrag blicken wir dann darauf wie wir mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung unseren Gewinn ermitteln können.

 

Bildquelle: ©S.Geissler – pixelio.de

Diese Frage stellen sich wohl viele angehenden Selbständigen, denn viele glauben als Freiberufler sei man von den Steuern weitgehend befreit. Womit wir uns im nächsten Artikel beschäftigen.

Ganz allgemein gilt zunächst einmal, dass sich eine freiberufliche Tätigkeit vor allem durch den vorrangigen Einsatz der geistigen und persönlichen Arbeitsleistung auszeichnet.

Das heißt also, dass Freiberufler weder mit Waren oder Maschinen zu tun haben (oder sehr nur sehr untergeordnet) und Freiberufler eine große Portion beruflicher und/oder akademischer Qualifikation oder eigenschöpferische Begabung besitzen.

Zur weitere Einordnung gibt es die sogenannten Katalogberufe, katalogähnlichen Berufe und Tätigkeitsberufe. Wer nun zu einer der drei Einordnungen zählt ist ein Freiberufler, wer nicht ist in der Regel ein Gewerbetreibender.

Katalogberufe

Katalogberufe sind wiederum in 4 Berufsgruppen aufgeteilt:

Heilberufe 

Hierzu gehören: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.

Informationsvermittelnde Berufe und Kulturberufe

Zu den Informationsvermittelnden Berufen  und Kulturberufen zählen: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Lehrer, Schriftsteller und Erzieher.

Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Sind Berufe wie: Sachverständiger, Architekten, Vermessungsingenieure und Lotsen.

Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

Hierzu gehören: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte.

Wichtig ist natürlich, ob dieser Beruf dann auch ausgeübt wird, denn wenn Sie Notar sind, aber ein Handelsgewerbe gründen möchte sind Sie selbstverständlich kein Freiberufler.

Katalogähnliche Berufe:

Ausschlaggebend dafür ob Sie einen katalogähnlichen Beruf ausüben ist, dass Ihre Ausbildung und Ihre konkrete Tätigkeit mit einem Katalogberuf vergleichbar sind. Beispielsweise Psychotherapeuten zählen sehr häufig zu dieser Gruppe.

Tätigkeitsberufe:

Auch Tätigkeitsberufe werden wieder in verschiedene Gruppen aufgeteilt:

Wissenschaftliche Tätigkeit: 

also Forschung, Lehrtätigkeit, Verfassen von Fachbüchern oder Fachaufsätzen etc.

Künstlerische Tätigkeit:

trifft zu wenn Sie eigenschöpferisch tätig sind.

Schriftstellerische Tätigkeit:

hierzu zählen dann auch wieder Berufe wie Autoren, Lektoren, Redenschreiber und sogar Werbetexter.

Erzieherische Tätigkeit:

beispielsweise in der Erziehungshilfe.

Unterrichtende Tätigkeit:

Entscheidend für diese Tätigkeit ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten oder Kenntnissen. Somit gehören zu dieser Gruppe auch z.B. Tanzlehrer oder Fahrlehrer.

Gemischte Tätigkeit:

Als wenn das nicht alles schon kompliziert genug ist, gibt es zudem auch noch die sogenannte gemischte Tätigkeit. Wenn Sie beispielsweise als Innenarchitekt die Dekoration und Einrichtung auch selber verkaufen zählen Sie zu einer gemischten Tätigkeit und sind damit ein Gewerbetreibender. Denn mit einer gemischten Tätigkeiten sind Sie automatisch ein Gewerbetreibender.

Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, zu welcher Gruppe Sie nun gehören fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.

Also nun wissen Sie hoffentlich zu welcher Gruppe Sie gehören und im nächsten Artikel schauen wir uns an, ob Sie als Freiberufler wirklich so viel weniger Steuer zahlen müssen im Gegensatz zum Gewerbetreibenden. Oder ob sich die Steuerbelastung nicht doch vielleicht ausgleicht.

 

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2013 war für Filmliebhaber und Kinobesucher sicherlich ein sehr gutes Jahr, aber auch für die Filmstudios?

Im folgenden habe ich eine Liste mit den sieben erfolgreichsten Filmstudios erstellt und als Grundlage die Einspielergebnisse der Filme zu Grunde gelegt.

7. Lionsgate: 1,1 Milliarden US-Dollar

Bemerkenswert bei Lionsgate sind die Einspielergebnisse von „Die Tribute von Panem“, mit Einnahmen von über 800 Millionen US-Dollar, stellt dieser Film einen Großteil der Jahreseinnahmen von Lionsgate dar.

Da die anderen Filme 2013 von Lionsgate zum einen nicht so außerordentlich hohe Einnahmen erzielt haben und den meisten wohl nicht bekannt sein dürften, habe ich hier nur zwei Filme erwähnt.

1. „Die Tribute von Panem – Catching Fire“ : 802,3 Millionen US-Dollar

2. „Instructions Not Included“ : 85,5 Millionen US-Dollar

6. Sony Pictures / Columbia: 3 Milliarden US-Dollar

Das auch Zeichentrickfilme sehr gute Einnahmen erzielen können zeigt auch Sony Pictures und Columbia, denn diese beiden Studios konnten mit „Die Schlümpfe 2“ am meisten Einnahmen von Ihren Filmen generieren.

1. „Die Schlümpfe 2“ : 347,5 Millionen US-Dollar

2. „Kindköpfe 2“ : 247 Millionen US-Dollar

3. „After Earth“ : 243,8 Millionen US-Dollar

5. Paramount: 2,27 Milliarden US-Dollar

Zwar haben Sony Pictures und Columbia zusammengenommen etwas mehr eingenommen, aber da Paramount als Filmstudio für sich allein genommen auch sehr hohe Einnahmen erzielen könnte, wertete ich Paramount vor Sony Pictures und Columbia.

Mit World War Z“ konnte Paramount sehr gute Einspielergebnisse erzielen, doch hat Paramount noch einige weitere Filme produziert, die ebenfalls sehr gut laufen.

1. „World War Z“ : 540 Millionen US-Dollar

2. „Star Trek Into th Darkness“ : 467,4 Millionen US-Dollar

3. „G.I. Joe: Retalation“ : 375,7 Millionen US-Dollar

4. 20th Century Fox: 3,4 Milliarden US-Dollar

Auch an der Spitze von 20th Century Fox findet sich wieder ein Zeichentrickfilm, denn mit „Die Crood“ konnte 20th Century Fox satte 587 Millionen US-Dollar einspielen.

1. „Die Croods“ : 587,2 Millionen US-Dollar

2. „WOLVERINE: Weg des Kriegers“ : 414,8 Millionen US-Dollar

3. „Stirb langsam – Ein guter Tag zum Sterben“ : 304,7 Millionen US-Dollar

3. Universal: 3,7 Milliarden US-Dollar

Und wieder mal ein Zeichentrickfilm an der Spitze der Einnahmen von einem Filmstudio: Universal konnte über 900 Millionen US-Dollar mit „Ich- Einfach Unverbesserlich 2“ generieren.

1. „Ich- Einfach Unverbesserlich 2“ : 918,8 Millionen US-Dollar

2. „Fast & Furious 6“ : 788,7 Millionen US-Dollar

3. „Oblivion“ : 286,2 Millionen US-Dollar

2. Disney: 4,7 Milliarden US-Dollar

Doch der umsatzstärkste Film ist kein Zeichentrickfilm, sondern „Iron Man 3“. Mit diesem Film führt Disney die Liste der umsatzstärksten Filme 2013 souverän an. Aber an zweiter Stelle von Disney findet sich – oh Wunder- ein weiterer Zeichentrickfilm, nämlich „Die Monster Uni“, mit dem Disney gute 740 Millionen US-Dollar einnehmen konnte.

1. „Iron Man 3“ : 1,2 Milliarden US-Dollar

2. „Die Monster Uni“ : 743,6 Millionen US-Dollar

3. „Thor – The Dark Kingdom“ : 630 Millionen US-Dollar

1. Warner Bros. : 5 Milliarden US-Dollar

Mit etwas Vorsprung war Warner Bros. wiedermal das erfolgreichste Filmstudio. Beeindruckend ist die Anzahl der Filme, die Warner Bros. 2013 sehr erfolgreich in die Kino gebracht hat. Weshalb ich hier die Liste von Warner Bros. noch etwas erweitert habe. Allerdings hat dieses Filmstudio darüber hinaus einige weitere sehr erfolgreiche Filme 2013 in die Kinos gebracht, weshalb Warner Bros. rund 300 Millionen US-Dollar mehr mit seinen Film einnehmen konnte, als Disney.

1. „Man of Steel“ : 662,8 Millionen US-Dollar

2. „Gravity“ : 653,3 Millionen US-Dollar

3. „Der Hobbit: Smaug’s Einöde“ : 633,1 Millionen US-Dollar

4. „Pacific Rim“ : 407,6 Millionen US-Dollar

5. „Hangover 3“ : 351 Millionen US-Dollar

Wie man an den Einspielergebnissen erkennen kann, können die Filmstudios in der Regel, die zum Teil sehr hohen Investitionen in Ihre Filme mehr als ausgleichen. Da lohnt es sich doch einen Film zu produzieren, zumal mal die Filmstudios durch Lizenzgebühren ebenfalls sehr hohe (Zusatz-)Einnahmen erzielen.

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In diesem neu angebrochenen Jahr kommen abgesehen von den steuerlichen Änderungen noch einige weitere wichtige Änderungen auf uns zu.

Überweisungen

Mit dem 1. Februar tritt in der EU das Sepa-Zahlungssystem in Kraft und ich rate ihnen dringend – vor allem als Unternehmer – sich eingehend mit den Änderungen zu beschäftigen.

Wenn Sie im Inland eine Überweisung tätigen reicht die Angabe Ihrer Iban (internationale Kontonummer), doch für Überweisungen in das europäische Ausland benötigen Sie zusätzlich  noch Ihre BIC (internationale Bankleitzahl).

Online Einkauf

Ab Mitte Juni gilt in der gesamten EU ein einheitliches Widerrufsrecht beim Online Einkauf. So gilt nun eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware in der gesamten EU. Doch können Sie nun nicht mehr einfach Ihre Ware zurückschicken, denn nun müssen Sie Ihren Widerruf ausdrücklich erklären.

Die Post

Die Post erhöht ihr Briefporto erneut und diesmal von 58cent auf 60Cent. Zudem werden auch Einschreiben, Päckchen und Pakete teurer, doch kann man bei Päckchen (bis zwei Kilogramm) die neun Cent Preiserhöhung sparen, wenn man sein Paket direkt in der Postfiliale abgibt.

Krankenversicherung

Alle Versicherten ab 15 Jahren müssen ab Januar die neue Krankenkarte mit einem Foto nutzen.

Strompreis

Wie bereits groß in den Medien diskutiert wird der Strompreis auch 2014 weiter steigen. Besonders die EEG-Umlage mit der Ökostrom gefördert werden soll, führt zu einem Strompreisanstieg, denn diese steigt von 0,963 Cent auf 6,240Cent

Mobilfunk

Ab dem 1. Juli werden Telefonate mit dem Handy innerhalb der EU deutlich billiger, demnach sollen für ausgehende Telefonate maximal 19Cent pro Minute anfallen und für eingehende Telefonate maximal 5Cent pro Minute. Auch das verschicken soll günstiger werden und ca. 6Cent kosten.

Zudem soll auch die größte Handy-Kostenfalle im Ausland günstiger werden: bei dem mobilen Surfen mit dem Smartphone im Internet soll jeder MB Datenvolumen zukünftig nur noch 20Cent kosten. Zusätzlich können Sie bei einem Auslandsaufenthalt  unabhängig von Ihrem Handyvertrag den Netzanbieter wechseln.

Wie Sie sehen können gibt es auch 2014 wieder einige teils größere Änderungen, die uns als Unternehmer, wie auch als Konsumenten beeinflussen können.

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