Der eigene Firmenwagen spielt für viele Selbständige eine wichtige Rolle, denn schließlich ist er häufig Ausdruck von Erfolg. Allerdings weiß auch jeder, dass ein Neuwagen sehr viel Geld kostet. Ein Gebrauchtwagen hingegen, auch nur mit weniger tausend Kilometern, ist das deutlich preiswerter.

Wer also sich bei einem Firmenwagen für ein gebrauchtes Auto entscheidet, kann sehr viel Geld sparen. Neuwagen verlieren im ersten Jahr besonders viel Wert. Sinnvoll ist es also beispielsweise ein Jahres-Auto zu kaufen.

Dank des Internets ist es inzwischen sehr leicht den geeigneten Firmenwagen zu finden. So bieten die Online-Portale eine riesige Auswahl an Neu- und Gebrauchtwagen an.

Steuerliche Vorteile bei einem Gebrauchtwagen als Firmenfahrzeug

Unternehmen, die einen Neuwagen kaufen, müssen diesen über 6 Jahre abschreiben. Ein einem Gebrauchtwagen ist dies allerdings nicht so. Denn hier ist die voraussichtliche Restnutzungsdauer ausschlaggebend. Hierdurch können gebrauchte Autos deutlich schneller steuermildernd geltend gemacht werden.

Wie ermittle ich die Restnutzungsdauer eines gebrauchten Firmenfahrzeugs?

In der Regel ist es auch bei Gebrauchtwagen nicht möglich die Kosten schon im ersten Jahr komplett abzusetzen. Hier hat das Finanzamt etwas dagegen, denn eigentlich ist ein Firmenfahrzeug eine Investition, die über mehrere Jahre in einem Unternehmen genutzt wird.

Um nun aber das Fahrzeug möglichst schnell abzuschreiben, sollte eine möglichst kurze Nutzungsdauer für das Auto festgelegt werden. Das Unternehmen kann die Restnutzungsdauer dabei selbst schätzen. Zu berücksichtigen sind hierbei das Alter des Fahrzeugs, der Zustand und die Art der voraussichtlichen Nutzung.

Wenn Unternehmen einen günstigen Jahreswagen finden, können sie diesen meist über 5 Jahre abschreiben. Das heißt, dass jedes Jahr 20% der Anschaffungskosten abgesetzt werden. Ein vier Jahre altes Fahrzeug kann über zwei Jahre abgeschrieben werden, wobei dann jeweils 50% in den beiden Jahren geltend gemacht werden.

Versteuerung eines gebrauchten Firmenwagens bei privater Nutzung

Ein Fahrzeug, welchem zum Betriebsvermögen gehört und welches privat gefahren wird, muss als geldwerter Vorteil für den Nutzer versteuert werden. Hierzu kann der Nutzer das Autos zwei verschiedene Möglichkeiten nutzen: ein Fahrtenbuch oder die Ein-Prozent-Methode.

Lese auch:  Bedeutet eine Firmeninsolvenz das Ende?

Ein Fahrtenbuch ist allerdings sehr aufwendig zu führen, und schon kleine Fehler können dazu führen, dass das Fahrtenbuch vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Deutlich praktikabler ist da die 1%-Methode. Diese lohnt sich gerade bei einer großen Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung und einem großen Umfang der Privatnutzung.

Die 1%-Methode

Bei der 1%-Methode muss der Nutzer der Fahrzeugs monatlich 1% des inländischen Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil geltend machen. Leider ist es dabei egal, ob es sich bei dem Firmenwagen um ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen handelt. Das Finanzamt unterscheidet hier nicht zwischen Neu- und Gebrauchtwagen.

Alle Kosten, die der der Firmenwagen für das Unternehmen verursacht werden als Betriebsausgabe verbucht und mindern somit den Gewinn des Unternehmens.

Weitere Informationen zur steuerlichen Beurteilung eines Firmenwagens, findest du in einem früheren Beitrag von mir.

1 Antwort
  1. Verena
    Verena sagte:

    Auch mich hat der Kostenfaktor überzeugt, mir einen Gebrauchtwagen als Firmenauto anzuschaffen. Noch habe ich mich nicht für ein Modell entschieden, da ich die Wahl mit Bedacht angehen möchte. In jedem Fall sollte der Wagen jedoch in einem guten Zustand sein, sodass keine permanenten Reparaturen erforderlich werden.

Trackbacks & Pingbacks

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Verfasse einen Kommentar