Als Existenzgründer sollte man das Startkapital weitestgehend schonen, um später bei ungeplanten Kosten kein Schiffbruch erleiden zu müssen. Mit der Wahl der richtigen Rechtsform, kann man deutlich Kosten sparen, ohne dadurch Nachteile in Kauf zu nehmen. Mein Tipp: Lieber klein starten und wachsen, als groß starten und schrumpfen.

 

Einzelunternehmer

Am einfachsten zu Gründen ist keine Frage ein Einzelunternehmen. Im einfachsten Fall geht man zu Gewerbeamt und meldet dort sein Gewerbe an. Für ein Gewerbeschein verlangen die meisten Städte eine Gebühr von ungefähr 30€, wobei der Betrag teilweise stark schwanken kann. Herbei reicht dem Gesetzgeber die einfache Buchführung, also eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Eingetragener Kaufmann (e.K.)

Ab einem jährlichen Gewinn von 50.000€ oder einem jährlichen Umsatz von 500.000€ ist man verpflichtet sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Die Kosten für eine Eintragung belaufen sich auf ca. 200-300€, da die Eintragung u.a. notariell beglaubigt werden muss. Nun sind sie also im HR eingetragen wodurch sie kein „schlichter“ Einzelunternehmer, sondern ein eingetragener Kaufmann (e.K.) sind.

Dadurch reicht nun keine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr aus. Nun sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, zu bilanzieren, also die doppelte Buchführung anzuwenden. Ebenso gilt für sie, als Unternehmer nun nicht mehr das BGB, sondern das HGB.

Da wo sie sich nun schon in das HR eintragen müssen, bietet sich auch gleich die Gelegenheit, die Rechtsform zu wechseln…

Die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)

Besonders anbieten würde sich da die UG, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Gegründet werden kann diese mit nur einem Euro Stammkapital. Die UG gleicht der „normalen“ GmbH sehr stark, außer dem geringen Stammkapital unterscheiden sich diese beiden Rechtsformen nur in einer weiteren Regelung. Bei der UG wird 1/4 des jährlichen Gewinns so lange zurück gelegt bis man über ein Stammkapital von 25.000€ verfügt und dann besteht die Möglichkeit, die UG in eine GmbH umwandeln.

Was allerdings bei allen Kapitalgesellschaften beachten werden muss, bei diesen Rechtsformen handelt es sich um juristische Personen, die sie als Geschäftsführer anstellen. Dadurch bekommen sie nun ein Gehalt, welches natürlich auch versteuert werden muss. Sie sind von nun an also auch in der Pflicht Lohnsteuer zu zahlen.

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Fazit

In diesen Artikel wollte ich zeigen, wie eine Unternehmensentwicklung aussehen könnte, bei der man versucht klein zu starten und langsam zu wachsen. Gerade bei Leuten, die nie zuvor ein Gewerbe betrieben haben, sollte man nach Möglichkeit klein starten.

 

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