Die Unternehmergesellschaft oder auch 1 Euro GmbH kann, wie der Name schon sagt, mit nur einem Euro Grundkapital gegründet werden. Das ist selbstverständlich ein großer Vorteil der UG, doch auch diese Rechtsform hat einige Nachteile.

Im folgenden werden ich auf die Besonderheiten der UG eingehen und auch Vor- bzw. Nachteile erläutern.

Die Unternehmergesellschaft ist in Deutschland noch recht neu und wurde erst am 1. November 2008 eingeführt. Sie gleicht der „normalen“ GmbH, doch gibt es einige kleinere Unterschiede.

Zum einem, kann eine GmbH nur mit mindestens 25.000€ gegründet werden und die Unternehmergesellschaft, wie weiter oben schon erwähnt mit nur einem Euro.

Ein weiterer Unterschied zur GmbH besteht darin, dass nur maximal 3 Gesellschafter sich an das Unternehmen beteiligen können.

25 % des jährlichen Gewinns muss bei einer Unternehmergesellschaft, als Stammkapital zurück gelegt werden, bis man 25.000€ Stammkapital erreicht hat. Nun hat man die Möglichkeit die UG in eine ganz „normale“ GmbH umzuwandeln.

Vorteile:

– kein großes Stammkapital

– relativ einfache Gründung

– Schaden wird ausschließlich aus dem UG Vermögen bezahlt

– Gründung alleine möglich

 

Nachteile:

– aufwändige Buchführung (doppelte Buchführung)

– eventuell fehlende Seriosität

– Gewerbesteuerpflichtig

– Abführung der Lohnsteuer (für den Geschäftsführer)

– zusätzliche Gründungskosten, wegen dem Eintrag in das Handelsregister ca. 200€

 

Auch wenn man eine UG bereits mit einem Euro Stammkapital gründen kann, so sollte man das Mindestkapital an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Ebenfalls sollte man beachten, dass die UG genau wie die GmbH eine Juristische Person darstellt und so, sie als Geschäftsführer anstellen muss.

Ganz egal ob sie die UG gegründet haben, so sind sie dennoch ein Angestellter der UG und müssen dementsprechend auch Lohnsteuer abführen.

 

Die UG ist besonders denjenigen zu empfehlen, die nicht privat für ihr Unternehmen haften wollen. Allerdings sollte man beachten, dass die UG nicht so leicht zu führen ist, wie beispielsweise ein Einzelunternehmen, wodurch man sich auf jedenfall überlegen sollte, ob man nicht besser einen Steuerberater hinzuzieht.

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2 Kommentare
  1. Erfahrener Gründer
    Erfahrener Gründer sagte:

    Bei der UG bitte nie vergessen, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft ähnlich einer GmbH handelt. Viele Gründer übersehen das gern.

    Das bedeutet, eine UG wird mit einer GmbH gleichbehandelt, insb. was Steuern anbelangt

  2. Alexander
    Alexander sagte:

    Eine weitere Ergänzung: Sogenannte Kleinst-Kapitalgesellschaften, zu denen oftmals die UG gehört, (Größenkriterien zur Einordnung als Kleinst-Kapitalgesellschaft bitte selbst „googlen“) müssen ihren Jahresabschluss inzwischen nicht mehr pflicht-veröffentlichen.

    Es langt vielmehr die Hinterlegung beim Betreiber des Bundesanzeigers und ein entsprechender „Hinterlegungs-Auftrag“.

    Diese Erleichterung gilt erstmals für einen Jahresabschluss, der sich auf einen nach dem 30.12.2012 liegenden Abschlussstichtag bezieht.

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