Unternehmen stehen diverse Möglichkeiten der Werbung zur Verfügung. Obwohl die meisten inzwischen ihr Augenmerk auf umfangreiche Online-Werbemaßnahmen legen, sollte die klassische Print- und Ton-Werbung nicht zu kurz kommen. Ob Banner, Werbeplakate oder Flyer – zu einer guten Marketingkampagne gehört sowohl Online- als auch Offline-Werbung. Auch heute noch erregt gut gemachte, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Außenwerbung Aufmerksamkeit und weckt im besten Fall das Kaufinteresse. Unternehmen, die für Werbemaßnahmen nur ein begrenztes Budget zur Verfügung haben, sollten allerdings sorgfältig analysieren, welche Formate und welche Orte am ehesten infrage kommen. Plakate an Bushaltestellen im Umkreis von Schulen sind beispielsweise wenig wirksam, wenn das Unternehmen als Zielgruppe der Kampagne gutverdienende Singles ausgemacht hat. Die Gefahr, dass die Werbemaßnahmen aufgrund der falschen Standortwahl von der anvisierten Gruppe kaum wahrgenommen werden, lässt sich allerdings minimieren: Wer seine Message auf Autos präsentiert, vervielfacht ihren Verbreitungsgrad.

Standortunabhängig werben

Werbung am Auto hat den Vorteil, dass die Werbebotschaft nicht standortgebunden präsentiert wird, sondern in ganz unterschiedlichen Stadtteilen bzw. Regionen zu sehen ist. Jede Arbeits- oder Dienstfahrt wird damit zu einer Werbemaßnahme, das Unternehmen macht quasi nebenbei auf sich oder ein Produkt aufmerksam. Geeignet dafür sind dauerhaft angebrachte Autoaufkleber oder Magnettafeln, die sich flexibel anbringen lassen. Bei sehr geringem Budget können diese Werbeflächen auch inhouse gestaltet werden – die Materialkosten sind überschaubar. Unternehmen, die mit der Gestaltung der Autowerbung eine Agentur beauftragen möchten, finden sicherlich einen günstigen Anbieter, sofern sie etwas Zeit in Recherche und Vergleiche investieren. Auf jeden Fall ist Autowerbung eine preiswerte Alternative zu Bannern und Plakaten, denn sowohl deren Druck als auch die Anmietung der Werbeflächen gehen ins Geld.

Wirksame Autowerbung gestalten

Damit die Autowerbung auch die erhoffte Wirkung erzielt, sollten sich die verantwortlichen Personen für die Gestaltung ausreichend Zeit nehmen. Schrifttypen, Logo, Farben und Text sind so zu wählen beziehungsweise zu gestalten, dass sie das Unternehmen authentisch repräsentieren und gleichzeitig für Aufmerksamkeit sorgen. Kontaktdaten dürfen natürlich nicht fehlen, weswegen ausreichend Platz für den Firmennamen und wenigsten zwei Kontaktmöglichkeiten – beispielsweise die Telefonnummer und die Homepage – vorgesehen sein muss. Im besten Fall können Interessierte sofort mit dem Unternehmen in Kontakt treten oder sich zumindest genauer informieren. Eine professionelle Druckerei sorgt für den hochwertigen Druck der Folien oder Tafeln, die in der Regel wetterbeständig und mit einem UV-Schutz versehen sind. Allerdings können die brillantesten Farben nicht wirken, wenn die Werbetafel von einer Schmutzschicht bedeckt ist. Regelmäßige Autopflege ist daher sehr wichtig, zumal viele Betrachter zumindest unbewusst vom Zustand des Wagens auf die Seriosität des Unternehmens schließen.

Autowerbung gezielt einsetzen

Viele, vor allem große Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Firmenwagen zur Verfügung. Diese werden natürlich mit Werbung für das Unternehmen versehen. Die Neuwagen werden gleich nach der Anmeldung des Autos in einer Werkstätte beklebt. Neugründer und Selbstständige, die sich unsicher sind, was bei der Anmeldung eines Firmenwagens zu beachten ist, können sich auf dieser Ratgeberseite ausführlich über das gesamte Procedere informieren.

Stellt man das Auto übrigens an einer strategisch günstigen Stelle ab, wird die Werbebotschaft auch dann noch verbreitet. Zu beachten ist jedoch, dass es nicht dauerhaft an einem Platz stehen darf, sondern maximal fünf Wochen. Bei längerer werblicher Nutzung wird einer Sondernutzungsgebühr fällig – und diese kann recht hoch ausfallen, schließlich gilt das Auto jetzt als motorisierte Werbefläche.

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Egal in welcher Branche du dich selbstständig machst, mit einer Sache musst du dich in jedem Fall auskennen: Buchhaltung. Auch wenn dieses Thema manch einem Gründer Kopfschmerzen bereitet, reicht es dennoch nicht aus, diese Aufgabe komplett an einen Steuerberater abzugeben. Falls das Finanzamt eine Betriebsprüfung in deinem Unternehmen durchführt und Fehler entdeckt, wird es unter Umständen deine gesamte Buchführung für ungültig erklären. Das kann teuer werden, denn in solchen Fällen schätzt die zuständige Behörde deine steuerlichen Abgaben. Deshalb solltest du dich so früh wie möglich mit den gesetzlichen Vorgaben und Formalitäten vertraut machen, die es bei der Buchhaltung zu beachten gilt. Wo du solche Informationen findest, verrät dieser Artikel.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Die Abkürzung GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Mit anderen Worten: Dieses Dokument schreibt sämtliche Regelungen fest, die Unternehmen für ihre Buchführung einhalten müssen – vom Familienbetrieb bis zum Großkonzern. Welche Regeln dabei besonders Kleinunternehmer betreffen, kannst du auch in einem Online-Ratgeber zum Thema GoBD ausführlich nachlesen. Im Folgenden bieten wir eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten.

Allgemeine Grundregeln

Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte die GoBD erstmals im Jahr 2014. Seitdem gibt es insgesamt neun Vorgaben, an die du dich immer halten musst, wenn du steuerrelevante Dokumente erstellst oder verwaltest. Anbei findest du die wichtigsten Punkte im Überblick:

Grundsatz Konkret bedeutet das:
Richtigkeit Du bist verpflichtet, alle Buchungen wahrheitsgemäß aufzuzeichnen und zu kontieren.
Vollständigkeit Die sogenannte Einzelaufzeichnungspflicht schreibt vor, dass du alle Geschäftsvorfälle ohne Ausnahme erfassen und verbuchen musst.  
Ordnung Sämtliche Buchungen sollten systematisch dokumentiert werden. Achte dabei auf die Trennung verschiedener Kategorien und eine chronologische Reihenfolge.
Zeitgerechtigkeit Dazu gehört, dass du Bargeldbewegungen täglich erfasst. Für bargeldlose Transaktionen gilt eine Frist von maximal 10 Tagen.
Nachprüfbarkeit Du bist dafür verantwortlich, dass das Finanzamt innerhalb einer angemessenen Zeitspanne einen Einblick in deine Geschäftsvorfälle und die aktuelle Situation deines Betriebs erhält.
Unveränderbarkeit Du darfst Einträge im Nachhinein nicht einfach ändern. Wenn du Korrekturen vornimmst, muss der ursprüngliche Inhalt trotzdem erkennbar bleiben.
Nachvollziehbarkeit Deine Angaben müssen auch für Außenstehende nachweisbar und verständlich sein. Hier lautet die Faustregel: Keine Buchung ohne Beleg!
Unveränderbarkeit Du darfst Einträge im Nachhinein nicht einfach ändern. Wenn du Korrekturen vornimmst, muss der ursprüngliche Inhalt trotzdem erkennbar bleiben.
Sicherheit Du trägst dafür Sorge, dass deine Daten nicht unwiderruflich verloren gehen und sich keine unbefugten Personen Zugriff verschaffen können.
Aufbewahrung Zuletzt darfst du auch nicht vergessen, alle aufzeichnungspflichtigen Daten mindestens 10 Jahre lang zu archivieren.

Neufassung 2019

Am 11. Juli 2019 trat eine geänderte Version der GoBD in Kraft. Die aktuelle Fassung erlaubt nun auch mehrere elektronische Verfahrensweisen wie beispielsweise:

  • Belege mit mobilen Endgeräten scannen
  • Cloud-Systeme für Archivierungszwecke verwenden
  • Buchführungsbelege in konvertierter Form aufbewahren

Mit diesen Änderungen soll die Buchhaltung für Unternehmer so unkompliziert wie möglich werden. Indem du manuelle Arbeiten durch digitale Prozesse ersetzt, verringerst du nicht nur die Fehlerquote, sondern sparst außerdem ein erhebliches Maß an Arbeitsauf