Zum Eigenkapital zählt:

  • Gezeichnete Kapital:

bezeichnet man das Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder das Stammkapital einer GmbH. Das gezeichnete Kapital bleibt immer gleich, außer bei einer Kapitalerhöhung (bei der GmbH Erhöhung des Stammkapitals) oder im umgekehrten Fall bei einer Kapitalherabsetzung eine Verminderung des gezeichnetem Kapitals.

  • Kapitalrücklagen:

Bei einer Aktiengesellschaft kann dies beispielsweise folgendermaßen geschehen: Der Nennwert einer Aktie liegt bei 5€ je Aktie. verkauft werden diese allerdings für 7€. Dadurch fließen 5€ zum gezeichneten Kapital und 2€ je Aktie bilden die Kapitalrücklage.

  • Gewinnrücklagen:

Gesetzliche Rücklage: Je nach Rechtsform, können Umsände es erfordern, dass 5% des Jahresüberschusses, als Gewinnrücklage zurückgelegt werden müssen.

Rücklage für eigene Anteile: Um eigene Aktien zu kaufen.

Satzungsmäßige Rücklage: Gewinnrückstellungen, wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart.

Andere Gewinnrücklagen

  • Gewinnvortrag / Verlustvortrag:

Wenn der Jahresüberschuss weder ausgeschüttet noch in die Gewinnrücklagen gesteckt wird, dann wird er hier „geparkt“.

  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag:

Was mit dem Gewinn eines Unternehmens passiert entscheidet in einer Aktiengesellschaft die Hauptversammlung. Allerdings dürfen Vorstand und Aufsichtsrat bis zu 50% des Gewinns ohne Zustimmung der Hauptversammlung vorab in andere Gewinnrücklagen einstellen.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Wege den Jahresüberschuss zu verwenden:

  1. Thesaurierung (Einbehaltung der Gewinne)
  2. Ausschüttung an Aktionäre oder Gesellschafter

Zum Umlaufvermögen gehört alles, was dem Unternehmen kurzfristig dient. Steht somit dem Anlagevermögen gegenüber. Das Umlaufvermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite (Aktiva) gelistet. Hierzu zählen also:

  • Vorräte
    • Roh-/ Hilfs- und Betriebsstoffe
    • unfertige Erzeugnisse
    • fertige Erzeugnisse
    • geleistete Anzahlungen
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    • sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • Liquiden Mittel
    • Kassenbestände
    • Guthaben bei Kreditinstituten

Wichtig damit Vermögensgegenstände dem Umlaufvermögen angehören ist, dass diese Gegenstände im Betriebsprozess umgesetzt werden und sich so der Wert durch häufige Zu- und Abgänge verändert.

Meist werden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens mit eigenem Kapital finanziert, doch viele Unternehmen nutzen auch kurzfristige Lieferantenkredite, um beispielsweise Betriebsmittel zu finanzieren.

 

Bildquelle: Esther Stosch  / pixelio.de

Ja ich weiß, es ist nicht gerade leicht eine Bilanz zu durchblicken, aber deshalb werde ich alle Posten in der Bilanz nach und nach verständlich erklären.

So wir beginnen mit der Aktivseite der Bilanz und dem ersten großen und zugleich sehr wichtigen Posten: dem Anlagevermögen.

Zum Anlagevermögen zählen alle Dinge, die dem Unternehmen langfristig dienen, oft über Jahrzehnte.

Es setzt sich aus immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und den Finanzanlagen zusammen.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Dazu zählen Gegenstände, welche man nicht in die Hand nehmen kann, wie beispielsweise Patente oder Software.

Wichtig zu wissen:

  • dürfen  nur in der Bilanz erscheinen, wenn diese gekauft worden sind
  • müssen mit den Anschaffungskosten angesetzt werden

Aufwendungen für selbst erstellte immaterielle Güter können sofort komplett, als Aufwand verbucht werden.

Geschäftswert: Wenn sie z.B. ein Unternehmen für 2Mio. Euro kaufen, dieses aber nach der Bilanz des Unternehmens nur 1,7Mio. Euro wert ist, können Sie diese 300.000€ als Geschäftswert in der Aktivseite Ihrer Bilanz ausweisen.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich dürfen Vermögensgegenstände maximal mit dem Kaufpreis angesetzt werden!

Diese Differenz kommt oft dadurch zustande, dass das Unternehmen in Zukunft voraussichtlich deutlich höhere Gewinne einfahren wird und dadurch in ein paar Jahren vielleicht 3Mio Euro wert sein wird. Ist es dann nicht ein guter Deal, wenn Sie für dieses Unternehmen etwas mehr zahlen. Außerdem gibt es wohl kaum Unternehmer, die Ihr Unternehmen zum Bilanzwert verkaufen würden.

Sachanlagen

Grund und Boden

Sind grundsätzlich über Jahre hinweg mit dem Anschaffungspreis anzusetzten.

Gebäude

Gebäude können auch über die gesamte Lebensdauer abgeschrieben werden.

Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung

Werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Finanzanlagen

Hierzu gehören:

  • Anteile an verbundene Unternehmen
  • Beteilugungen
  • Wertpapiere

Das Anlagevermögen ist der erste Posten in der Aktivseite der Bilanz, darauf folgt das Umlaufvermögen.

 

Bildquelle: Esther Stosch  / pixelio.de

 In diesem Beitrag möchte ich ihnen erklären was eine Bilanz ist, wozu man diese benötigt und was diese beinhaltet.

Der Sinn einer Bilanz

Jetzt würden wohl die meisten sagen, weil ich es muss, doch mal abgesehen davon, dass alle größeren Unternehmen bilanzierungspflichtig sind und deshalb vom Gesetzgeber dazu angehalten sind eine Bilanzaufzustellen, gibt es auch ganz praktische Gründe.

Informationsfunktion:

Jedes wichtige Unternehmen sollte, alle direkt und indirekt beteiligten Personen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aufklären. Dazu gehören also:

  • Management
  • Arbeitnehmer
  • Anteilseigner
  • Fremdkapitalgeber
  • Fiskus
  • Öffentlichkeit

Dokumentationsfunktion:

Beispielsweise. als Beweise für kriminelle Handlungen.

Rechenschaftsfunktion:

Damit z.B. Anteilseigner erkennen können, wie gut das Management gearbeitet hat.

Zahlungsbemessungsfunktion:

Um ggf. die Höhe der Dividende zu berechnen.

Rechtliche Grundlagen der Bilanz

Im folgenden finden Sie eine Auflistung der relevanten Gesetzesbücher, die in den folgenden Beiträgen noch erklärt werden.

  • HGB (Handelsgesetzbuch)
  • AktG (Aktiengesetz)
  • GmbHG (GmbH Gesetz)
  • GenG (Genossenschaftsgesetz)
  • PublG (Publizitätsgesetz)

Grobaufbau einer Bilanz:

Aktivseite (Vermögen -> alles was zum Unternehmen gehört) Passivseite (Kapital)
Grund und Boden Wie wurde dies alles finanziert?
Gebäude
Geschäftsausstattung Wie viel mit Eigenkapital?
Vorräte
Forderungen Wie viel mit Fremdkapital
Bankguthaben
Kasse

Aktivseite:

Enthält alle Vermögensgegenstände des Unternehmens:

  • Anlagevermögen: Was dient dem Unternehmen dauerhaft?
  • Umlaufvermögen:  Was dient dem Unternehmen vorübergehend?
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten: Wenn man z.B. 20.000€ Miete für ein Jahr im voraus zahlt, dann bildet man für 20.000€ einen ARAP, der allerdings im nächsten Jahr wieder aufgelöst werden muss.

Passivseite:

Die Passivseite zeigt, wie alle Vermögensgegenstände des Unternehmens finanziert worden sind.

Enthält:

  • Eigenkapital:
  • Rückstellungen:
  • Verbindlichkeiten:
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Z.B. für die im voraus bezahlte Miete wird ein PRAP gebildet

 

Eine Beispiel Bilanz der XYZ AG in Millionen Euro:

Aktiva Passiva
Anlagevermögen Eigenkapital 600
Geschäftswert 45 Gezeichnetes Kapital 1400
Sonst. Immaterielle Anlagewerte 65 Kapitalrücklage 1800
Sachanlagen 2850 Gewinnrücklage 80
Finanzanlagen 350
Umlaufvermögen Rückstellungen
Vorräte 1680 Ungewisse Verbindlichkeiten 200
Unterlassende Instandhaltung 10
Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 2000
Sonstige Vermögensgegenstände 10 Verbindlichkeiten
Wertpapiere 120 Verb. gegenüber Kreditinstituten 3000
Liquide Mittel 330 Verb. Gegenüber Lieferungen u. Leistungen 352
Rechnungsabgrenzungsposten 12 Rechnungsabgrenzungsposten 20
Summe Aktiva 7.462 Summe Passiva 7.462

 

So das wäre dann erstmal der vorläufige Artikel zur Bilanz, Dinge wie Windowdressing und eine detaillierte Erklärung der einzelnen Bilanzposten werden nach und nach folgen.

 

Bildquelle: S.Geissler  / pixelio.de