Existenzgründer haben in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Eine der beliebtesten Rechtsformen ist die GmbH. Die Abkürzung „GmbH“ steht dabei für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Damit ist gemeint, dass der Eigentümer des Unternehmens nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Dies gilt allerdings nicht bedingungslos, so gibt es Situationen in denen, der Eigentümer bzw. Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen haftet. In den meisten Fällen allerdings geht es um das Vermögen des Unternehmens und nicht der Eigentümer.
Im folgenden möchte ich einen kleinen Einblick geben, wie ungefähr der Ablauf einer GmbH-Gründung abläuft. Die juristischen Feinheiten sollten dabei unbedingt mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprochen werden, da ich selbst kein Jurist bin.
Grundsätzliches zur Gründung
Eine GmbH kann entweder alleine oder noch mit anderen sog. Gesellschaftern gegründet werden. Als Mindestkapital muss die GmbH über 25.000€ verfügen. Davon muss die Hälfte – also 12.500€ – bereits zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden. Der Sinn dahinter ist, dass es Kapital braucht, wenn die Haftung begrenzt ist.
Die Gründung einer GmbH erfordert in jedem Fall einen Notar. Nur dieser kann den Gesellschaftsvertrag beurkunden und reicht diesen dann beim Handelsregister ein. Wer z.B. nach GmbH Gründung Köln sucht, findet schnell einen Spezialisten, der bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft unterstützt. Damit geht es jetzt auch schon um die einzelnen Schritte.
Ablauf der Gründung
Zunächst erstellen Sie einen sog. Gesellschaftsvertrag. Dieser ist für Kapitalgesellschaften zwingend notwendig. Der Gesetzgeber gibt hier einen gewissen Rahmen vor, allerdings können die Gesellschafter diesen Gesellschaftsvertrag erweitern und weitere Regelungen hinzufügen. Grundsätzlich regelt dieser Vertrag die Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern und stellt damit ein wichtiges Dokument dar. Wer mehr über die Pflichtbestandteile eines Gesellschaftsvertrages für GmbH’s erfahren möchte, kann einen Blick in § 3 des GmbH-Gesetzes werfen.
Nachdem der Vertrag aufgesetzt ist, fragen Sie bei einem Notar nach einem Termin für die Gründung einer GmbH. Falls Sie das Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern gründen wollen, müssen alle Gesellschafter bei diesem Termin anwesend sein, damit diese den Gesellschaftsvertrag unterschreiben und der Notar den Vertrag beurkunden kann. Der Notar erstellt daraufhin eine Gesellschafterliste.
Wichtig ist es dann, dass ein Nachweis mitgebracht wird, der bestätigt, dass die Stammeinlage auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt ist. Sobald der Notar diesen Nachweis erhalten hat, meldet er die GmbH-Gründung beim Handelsregister durch das entsprechenden Amtsgericht.
Die Eintragung beim Handelsregister dauert einige Tage. Sie erhalten eine Bestätigung der Eintragung vom zuständigen Amtsgericht, sobald dieser erfolgt ist. Haben Sie den Handelsregister-Auszug erhalten, ist es wichtig, dass sie die GmbH und alle Gesellschafter mit mehr als 25% der Stimmrechte ins Transparenzregister eintragen. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.
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