Existenzgründer haben in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Eine der beliebtesten Rechtsformen ist die GmbH. Die Abkürzung „GmbH“ steht dabei für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Damit ist gemeint, dass der Eigentümer des Unternehmens nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Dies gilt allerdings nicht bedingungslos, so gibt es Situationen in denen, der Eigentümer bzw. Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen haftet. In den meisten Fällen allerdings geht es um das Vermögen des Unternehmens und nicht der Eigentümer.

Im folgenden möchte ich einen kleinen Einblick geben, wie ungefähr der Ablauf einer GmbH-Gründung abläuft. Die juristischen Feinheiten sollten dabei unbedingt mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprochen werden, da ich selbst kein Jurist bin.

Grundsätzliches zur Gründung

Eine GmbH kann entweder alleine oder noch mit anderen sog. Gesellschaftern gegründet werden. Als Mindestkapital muss die GmbH über 25.000€ verfügen. Davon muss die Hälfte – also 12.500€ – bereits zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden. Der Sinn dahinter ist, dass es Kapital braucht, wenn die Haftung begrenzt ist.

Die Gründung einer GmbH erfordert in jedem Fall einen Notar. Nur dieser kann den Gesellschaftsvertrag beurkunden und reicht diesen dann beim Handelsregister ein. Wer z.B. nach GmbH Gründung Köln sucht, findet schnell einen Spezialisten, der bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft unterstützt. Damit geht es jetzt auch schon um die einzelnen Schritte.

Ablauf der Gründung

Zunächst erstellen Sie einen sog. Gesellschaftsvertrag. Dieser ist für Kapitalgesellschaften zwingend notwendig. Der Gesetzgeber gibt hier einen gewissen Rahmen vor, allerdings können die Gesellschafter diesen Gesellschaftsvertrag erweitern und weitere Regelungen hinzufügen. Grundsätzlich regelt dieser Vertrag die Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschaftern und stellt damit ein wichtiges Dokument dar. Wer mehr über die Pflichtbestandteile eines Gesellschaftsvertrages für GmbH’s erfahren möchte, kann einen Blick in § 3 des GmbH-Gesetzes werfen.

Nachdem der Vertrag aufgesetzt ist, fragen Sie bei einem Notar nach einem Termin für die Gründung einer GmbH. Falls Sie das Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern gründen wollen, müssen alle Gesellschafter bei diesem Termin anwesend sein, damit diese den Gesellschaftsvertrag unterschreiben und der Notar den Vertrag beurkunden kann. Der Notar erstellt daraufhin eine Gesellschafterliste.

Wichtig ist es dann, dass ein Nachweis mitgebracht wird, der bestätigt, dass die Stammeinlage auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt ist. Sobald der Notar diesen Nachweis erhalten hat, meldet er die GmbH-Gründung beim Handelsregister durch das entsprechenden Amtsgericht.

Die Eintragung beim Handelsregister dauert einige Tage. Sie erhalten eine Bestätigung der Eintragung vom zuständigen Amtsgericht, sobald dieser erfolgt ist. Haben Sie den Handelsregister-Auszug erhalten, ist es wichtig, dass sie die GmbH und alle Gesellschafter mit mehr als 25% der Stimmrechte ins Transparenzregister eintragen. Dafür haben Sie 2 Wochen Zeit.

Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

Gegründet wurde Shopify 2006 von Tobias Lütke, der zuvor aus Deutschland nach Kanada ausgewandert ist. Mit zwei Freunden baute er 2004 einen Online-Shop für Snowboards auf. Von Beginn an entwickelte Lütke für den Online-Shop eine eigene E-Commerce-Plattform. Mit der Zeit begannen die Gründer, sich mehr und mehr auf elektronische Handelsplattformen zu konzentrieren. So gründeten sie 2 Jahre nach Beginn des Online-Shops für Snowboards die Handelsplattform Shopify und bauten diese in den folgenden Jahren sukzessiv aus.

Was ist Shopify heute?

Heute fast 20 Jahre später ist Shopify ein All-Inclusive-Shopsystem, welches On- wie auch Offline-Lösungen für Händler anbietet. Ziel des Unternehmens ist es, eine einfaches, schnelles und skalierbares Shop-System anzubieten. In kurzer Zeit kann ein eigener Online-Shop erstellt werden und mit dem eigenen Ladengeschäft verknüpft werden. Dies funktioniert grundsätzlich vollkommen ohne Programmierkenntnisse. Wer allerdings das ganze Potential von Shopify ausnutzen möchte, sollte auf eine spezialisierte Shopify-Agentur zugehen. Diese unterstützt bei der Konzeption, Entwicklung und Marketing deines Shops. Besonders dann, wenn man selbst kein Online-Marketing-Experte ist, lohnt es sich Experten ins Boot zu holen. Zudem ist die Konkurrenz im Internet heute enorm. Zweitklassige Online-Shops haben immer weniger eine Chance, neue Kunden zu akquirieren. Aus diesem Grund ist ein professionelles Auftreten sehr wichtig, wenn man im Internet Erfolg haben will.

Warum ist es sinnvoll, auf eine E-Commerce-Plattform wie Shopify zu setzen?

Kurz gesagt, weil Shopify die Entwicklung und den Betrieb eines Online-Shop enorm vereinfacht. Aus dem Nichts einen Online-Shop zu programmieren, ist heutzutage eine unglaublich aufwändige Angelegenheit. Zudem ist es sinnlos, da es zahlreiche gut funktionierende Shop-Systeme auf dem Markt gibt. Shopify sorgt für einen reibungslosen Verkauf im Internet. So müssen sich Shop-Betreiber nicht um Softwareaktualisierungen, das Schließen von Sicherheitslücken oder um die Bewältigung großer Besucheranstürme während eines Black-Fridays oder dergleichen kümmern.

Durch die Cloud-Plattform ist Shopify sehr leicht zu skalieren. Egal, mit wie vielen Besuchern sie rechnen, es wird zu keinem Ausfall des Shops kommen. Hierdurch lassen sich kleine – wie auch sehr große Online-Shops – sehr gut verwalten. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Handels-Plattform sorgt Shopify dafür, dass der eigene Shop stets auf dem aktuellen technologischen Niveau ist. Beispiele hierfür sind die optimierte Darstellung für mobile Geräte und ein reibungsloses Einkaufserlebnis mit dem Smartphone. Online-Händler müssen unbedingt bei diesen technologischen Veränderungen mitgehen, da sie ansonsten Kunden verlieren. Die Nutzung einer etablierten Commerce-Plattform wie Shopify, stellt für viele Unternehmen den effektivsten Weg dar, diese technologischen Veränderungen im eigenen Shop umzusetzen.

Foto von Mike Petrucci auf Unsplash

Elektrotechnische Geräte und Anlagen in Unternehmen haben ein gewisses Gefahrenpotential. Um für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter und allgemein im Betrieb zu gewährleisten, gibt es gesetzliche Vorschriften, hierzu zählt die DGUV Vorschrift 3. Diese sogenannte Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellt verbindliche Pflichten zum Gesundheitsschutz – wie auch Arbeitssicherheit – dar. Es geht darum, zu sorgen, dass die eigenen Mitarbeiter einen sicheren Arbeitsplatz haben. Im folgenden Beitrag möchte ich ein wenig über diese Vorschrift eingehen, zum einen, weil diese für Unternehmer verpflichtend ist und zum anderen, weil diese für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter eine wichtige Rolle spielt.

Was ist die DGUV3?

Die DGUV-Vorschriften sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verpflichtend. Sie stellen ein autonomes Recht dar. 84 Vorschriften zählen zu den Vorschriften der DGUV. Die Vorschrift 3 betrifft dabei die Prüfung von elektronischen Gerätschaften in Unternehmen. Vorgeschrieben ist diese für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie dient der Sicherheit der eigenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung der eigenen elektrischen Geräte nach DGUV 3 durchgeführt worden ist.

Die beiden Grundsätze der DGUV 3

Die DGUV 3 kann in 2 Grundsätze unterteilt werden. Die erste Grundsatz handelt von grundsätzlichen Bereitstellung und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln. Der Unternehmer muss sich so darum kümmern, dass alle elektronischen Geräte ordnungsgemäß installiert und instand gehalten werden. Auch besagt der 1. Grundsatz, dass die Instandhaltung von einer Elektrofachkraft erfolgen muss. Oder zumindest muss die Instandhaltung unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Ebenso muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend ihrer Bestimmung eingesetzt werden. Die Anlagen dürfen nicht für Aufgaben genutzt werden, wofür diese nicht geeignet sind.

Der 2. Grundsatz handelt davon, wenn ein Mangel an einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel auftaucht. In diesem Falle muss der Unternehmer unverzüglich den Mangel beheben lassen.

Was für nach DGUV 3 geprüft?

Hierzu zählen sämtliche Geräte, die in öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen eingesetzt werden und mit elektrischer Netzspannung betrieben werden. Abgegrenzt werden sogenannte ortsfeste und ortsveränderliche Geräte. Zu den ortsfesten Geräten und Anlagen zählen Dinge wie Steckdosen, Sicherungen, Einbauleuchten, Roboter, Industrieöfen und viele mehr. Ortsveränderliche Geräte können – wie der Name bereits verrät – leichter transportiert und damit räumlich verändert werden. Zu den ortsveränderlichen Geräten zählen Rechner, Monitore, Lampen, Laborgeräte, Pflegebetten, Mehrfachsteckdosen etc.

Wann erfolgen Prüfungen nach DGUV 3?

Die Prüfungszeitpunkte sind genau festgelegt. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Gerätschaften bereits vor der ersten Inbetriebnahmen auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden. Diese gilt ebenso nach einer entsprechenden Instandsetzung oder einer Änderung des elektrischen Geräts. Wenn keine anderen Fristen vereinbart worden sind, müssen elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre auf einen sogenannten ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Ausnahmen hierfür bestehen für elektrische Geräte in Anlagen, Räumen und Betriebsstätten „besonderer Art“. Bei diesen liegt die Prüffrist bei 1 Jahr.

Foto von Umberto auf Unsplash