Elektrotechnische Geräte und Anlagen in Unternehmen haben ein gewisses Gefahrenpotential. Um für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter und allgemein im Betrieb zu gewährleisten, gibt es gesetzliche Vorschriften, hierzu zählt die DGUV Vorschrift 3. Diese sogenannte Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellt verbindliche Pflichten zum Gesundheitsschutz – wie auch Arbeitssicherheit – dar. Es geht darum, zu sorgen, dass die eigenen Mitarbeiter einen sicheren Arbeitsplatz haben. Im folgenden Beitrag möchte ich ein wenig über diese Vorschrift eingehen, zum einen, weil diese für Unternehmer verpflichtend ist und zum anderen, weil diese für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter eine wichtige Rolle spielt.

Was ist die DGUV3?

Die DGUV-Vorschriften sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verpflichtend. Sie stellen ein autonomes Recht dar. 84 Vorschriften zählen zu den Vorschriften der DGUV. Die Vorschrift 3 betrifft dabei die Prüfung von elektronischen Gerätschaften in Unternehmen. Vorgeschrieben ist diese für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie dient der Sicherheit der eigenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung der eigenen elektrischen Geräte nach DGUV 3 durchgeführt worden ist.

Die beiden Grundsätze der DGUV 3

Die DGUV 3 kann in 2 Grundsätze unterteilt werden. Die erste Grundsatz handelt von grundsätzlichen Bereitstellung und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln. Der Unternehmer muss sich so darum kümmern, dass alle elektronischen Geräte ordnungsgemäß installiert und instand gehalten werden. Auch besagt der 1. Grundsatz, dass die Instandhaltung von einer Elektrofachkraft erfolgen muss. Oder zumindest muss die Instandhaltung unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Ebenso muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend ihrer Bestimmung eingesetzt werden. Die Anlagen dürfen nicht für Aufgaben genutzt werden, wofür diese nicht geeignet sind.

Der 2. Grundsatz handelt davon, wenn ein Mangel an einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel auftaucht. In diesem Falle muss der Unternehmer unverzüglich den Mangel beheben lassen.

Was für nach DGUV 3 geprüft?

Hierzu zählen sämtliche Geräte, die in öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen eingesetzt werden und mit elektrischer Netzspannung betrieben werden. Abgegrenzt werden sogenannte ortsfeste und ortsveränderliche Geräte. Zu den ortsfesten Geräten und Anlagen zählen Dinge wie Steckdosen, Sicherungen, Einbauleuchten, Roboter, Industrieöfen und viele mehr. Ortsveränderliche Geräte können – wie der Name bereits verrät – leichter transportiert und damit räumlich verändert werden. Zu den ortsveränderlichen Geräten zählen Rechner, Monitore, Lampen, Laborgeräte, Pflegebetten, Mehrfachsteckdosen etc.

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Wann erfolgen Prüfungen nach DGUV 3?

Die Prüfungszeitpunkte sind genau festgelegt. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Gerätschaften bereits vor der ersten Inbetriebnahmen auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden. Diese gilt ebenso nach einer entsprechenden Instandsetzung oder einer Änderung des elektrischen Geräts. Wenn keine anderen Fristen vereinbart worden sind, müssen elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre auf einen sogenannten ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Ausnahmen hierfür bestehen für elektrische Geräte in Anlagen, Räumen und Betriebsstätten „besonderer Art“. Bei diesen liegt die Prüffrist bei 1 Jahr.

Foto von Umberto auf Unsplash

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