Jedes Jahr dieses Problem: die Jahressteuererklärung muss fertig werden! Und dazu gehört auch die Einkommenssteuer. Glück gehabt, wer als Unternehmer nicht bilanzieren muss. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die nicht mehr als 500.000 € Umsatz oder nicht mehr als 50.000 € Gewinn erwirtschaften, können den Gewinn mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dann die EÜR-Anlage des Finanzamtes ausfüllen, das ist schnell erledigt.

Diese einfache Art der Buchhaltung ist schnell erklärt. Alle Einnahmen und Ausgaben werden separat erfasst, zu dem Zeitpunkt, an dem das Geld geflossen ist. Das nennt man Ist-Versteuerung. Ein Kassenbuch ist nicht erforderlich, Bankbuchungen müssen nicht mit Belegen abgestimmt werden. Alle Auszahlungen bzw. Eingänge werden mit ihrem Bruttowert erfasst. Etwas komplizierter sind die Ausgaben für Anschaffungen, die als Betriebsvermögen länger als ein Jahr genutzt werden. Diese Anlagegüter dürfen nicht sofort den Gewinn mindern, wenn sie teuer als 410 € sind. Hier muss die jährliche Abnutzung der Güter ermittelt werden, die sogenannte Abschreibungsrate. Wie lange ein Wirtschaftsgut normalerweise in einem Unternehmen genutzt wird, kann man in AfA-Listen nachlesen. Bei einer Nutzungsdauer von 4 Jahren dürfen z.B. jährlich 25 Prozent der Anschaffungskosten in die EÜR als Ausgaben übernommen werden. Die Anlagegüter müssen in einer Liste erfasst werden. Eine jährliche Inventur dafür oder für eventuelle Vorräte ist jedoch nicht notwendig.

Am Jahresende werden die Einnahmen dann den Ausgaben gegenübergestellt. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, dann wurde Gewinn erwirtschaftet, der zur Versteuerung angemeldet werden muss. Sind die Ausgaben jedoch höher als die Einnahmen, gibt es einen Verlust.

Heute kann die Einnahme-Überschuss-Rechnung sehr schnell mit Hilfe von Software erstellt werden, z. B. mit dem Lexware Buchhalter. Das Programm übernimmt alle eingetragenen Werte in den Jahresabschluss und erstellt die EÜR. Beim Jahreswechsel werden alle Daten vorgetragen, auch nachträgliche Änderungen werden übergeben. Die Nutzer finden Buchungsvorlagen und verschiedene Buchungsmasken. Mit einem guten Programm können die erforderlichen Verzeichnisse der Anlagegüter geführt werden, die Abschreibungsraten werden automatisch gebucht. Sehr nützlich für die Steuerung des Unternehmens sind die Auswertungsmöglichkeiten. Auch im Lexware-Programm sind viele unterschiedliche Berichte auswählbar, können ausgedruckt oder exportiert werden. Ebenfalls enthalten ist ein Zahlungswesen-Modul, so dass bei Bedarf auch Bankbuchungen automatisiert verbucht werden können.

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