Steuern

In diesem kurzen Artikel möchte ich darstellen, wann Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und wann die einfache Buchführung genügt.

Grundsätzlich gilt, dass Gewerbetreibende bilanzieren müssen, das heißt zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Glücklicherweise gilt die die Ausnahme für Gewerbetreibende, die weniger als 500.000€ oder weniger als 50.000€ Gewinn erwirtschaften, diese sind von der doppelten Buchführung befreit.

Für Freiberufler gilt hingegen: Sie dürfen Ihren Gewinn immer mit der einfachen Buchführung ermitteln. Wer als Freiberufler bilanzieren möchte kann dies allerdings auch tun.

Sämtliche Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften (also beispielsweise GmbH, UG, KG oder OHG) müssen zwangsläufig bilanzieren, ganz egal wie hoch oder niedrig der Gewinn bzw. Umsatz ausfällt.

Wenn Sie nun als Gewerbetreibender diese Gewinn- oder Umsatzgrenze überschreiten, warten Sie bis Sie das Finanzamt zur doppelten Buchführung auffordert und erst im Folgejahr der Aufforderung müssen Sie von der einfachen Buchführung zur doppelten Buchführung wechseln.

Wo liegt der Unterschied zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung?

Bei der einfachen Buchführung ermitteln Sie mit Hilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Ihren Gewinn. Sie verrechnen also – wie der Name schon sagt – Ihre Einnahmen und Ausgaben miteinander und erzielen im Gewinnfall einen positiven Überschuss (im Verlustfall einen negativen). Ihr Gewinn bzw. Verlust resultiert also aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Gewinn/Verlust = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben

Die einfache Buchführung erfasst jeden Geschäftsvorfall nur einmal und zwar entweder wenn Geld aus Ihrem Betriebsvermögen herausströmt (z.B. wenn Sie eine Rechnung zahlen) oder wenn Geld in Ihr Betriebsvermögen gelangt (z.B. wenn ein Kunde seine Rechnung bezahlt und den Rechnungsbetrag auf Ihr Konto überweist).

Die doppelte Buchführung hingegen erfasst jeden Geschäftsvorfall doppelt. Der erste Geschäftsvorfall wird gebucht wenn Sie entweder eine Rechnung an Ihren Kunden stellen oder wenn Sie selbst eine Rechnung erhalten. Die zweite Buchung folgt wenn Ihr Kunde die Rechnung bezahlt oder Sie Ihre eigene Rechnung bezahlen.

Also: die erste Buchung erfolgt bei Rechnungsstellung, die zweite Buchung bei Zahlung.

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In den nächsten beiden Teilen schauen wir uns, dann genau an wie die einfache Buchführung funktioniert und werfen auch einen Blick darauf wie man richtig bilanziert. Wobei ich in der Regel empfehlen würde, wenn Sie doppelt buchführen einen Spezialisten zu engagieren, der sich sich wesentlich besser mit dem Thema auskennt und Ihnen darüber hinaus noch einige Steuertipps geben kann.




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1 Antwort
  1. Joachim Tuchel
    Joachim Tuchel sagte:

    Den Tipp, bei einer doppelten Buchführung einen Spezielisten hinzuzuziehen, kann ich nihct ganz nachvollziehen. Im Gegensatz zur einfachen Aufzeichnung von Einnahmen udn Ausgaben gibt man bei der doppelten Buchführung im Grunde doch nur an, woher oder wohin (Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten) das Geld geflossen ist.

    Viel mehr steckt da in einem einfach gestrickten Gewerbe doch wirklich nicht dahinter. Die ca. 20 verschiedenen Buchungsfälle, die dort auftreten, sind in der Regel nach ein paar Mal in Fleisch und Blut übergegangen. Dafür hat man allerdings schonmal das Handwerkszeug auch für komplexere Geschäftsfälle an der Hand, wenn es einmal so weit sein sollte.

    Ich will damit jetzt nicht sagen, daß beim Bilanzieren alles immer total einfach ist. Aber genauso pauschal ist eben noch lange nicht gesagt, dass alles kompliziert und schwierig sein muss, nur weil man bilanzieren muss, also eine doppelte Buchführung zu unterhalten verpflichtet ist.

    Es ist durchaus eine Überlegung wert, auch im Falle einer Bilanzierungspflicht über das Selbstbuchen nachzudenken. Mit einer geeigneten Buchhaltungssoftware geht das schnell von der Hand und man wird schon sehr gut unterstützt. Einen Profi kann man dann immer noch punktuell hinzuziehen, wenn es einmal irgendwo kompliziert wird, oder eben steuerrechtliche Fragen zu klären gibt.

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