Es ist kein Geheimnis, dass Neuwagen auf den ersten Kilometern am meisten Wert verlieren. Die ersten 10.000 Kilometer sind also am teuersten. Nach 10.000 Kilometern ist das Fahrzeug in der Regel allerdings noch so gut wie neu, nun aber deutlich günstiger zu kaufen.

Für Selbständige und Unternehmen stellt sich also durchaus die Frage, ob sich ein Gebrauchtwagen (am besten als Jahreswagen) als Firmenwagen eignet. Nachteilig bei einem Gebrauchtfahrzeug ist natürlich, dass die Konfiguration und Sonderausstattung nicht frei wählbar ist. Stattdessen muss das angebotene Fahrzeug gekauft werden, so wie es angeboten wird. Dafür ist das Preis-Leistungsverhältnis – gerade bei Jahreswagen – deutlich besser, als bei jedem Neuwagen.

Gebrauchtwagen im Internet finden

Zum Glück gibt es große Online-Portale, wie mobile.de, die es leicht machen, den passenden Jahreswagen zu finden. Hier gibt es eine große Auswahl an Fahrzeugen, von den verschiedensten Herstellern. So sind auch die Chancen, einen passenden Wagen mit der richtigen Ausstattung zu finden, deutlich höher als beispielsweise beim örtlichen Gebrauchtwagenhändler.

Wer einen passenden Gebrauchtwagen im Internet findet, sollte unbedingt mit dem Händler eine Probefahrt vereinbaren. Sollte der Händler dies ablehnen, ist auf jeden Fall zur Vorsicht geboten, denn für jeden seriösen Händler ist dies kein Problem. Auch Anzahlungen oder der gleichen sollten skeptisch machen, ebenso auch Angebote aus dem Ausland. Ein Gebrauchtwagen sollte nur dann gekauft werden, wenn das Fahrzeug in echt gesehen und am besten eine Probefahrt gemacht wurde.

Am besten werden Gebrauchtwagen vom Händler gekauft, denn Privatpersonen dürfen die Gewährleistung ausschließen. Für den Kauf beim Händler haben Sie bei etwaigen Mängeln einen Gewährleistungsanspruch, dieser gilt zwei Jahre lang für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Die Beweislast, dass die Mängel beim Kauf noch nicht vorhanden waren, trifft in den ersten sechs Monaten den Händler. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen war.

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Den Gebrauchtwagen als Firmenwagen steuerlich absetzen

Ein Neuwagen muss laut deutschem Steuergesetz über 6 Jahre abgeschrieben werden. Wer hingegen einen Jahreswagen oder anderen Gebrauchtwagen kauft, der kann als Berechnungsgrundlage für die Abschreibungsdauer die voraussichtliche Restnutzungsdauer verwenden.

Wer einen Jahreswagen kauft, der kann in der Regel von einer Restnutzungsdauer von 5 Jahren ausgehen. Über diesen Zeitraum können dann jedes Jahr 20% als Abschreibung angesetzt werden. Falls der Wagen hingegen bereits fünf Jahre alt ist, kann auch der gesamte Kaufpreis innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden.

Wenn nachgewiesen werden kann, dass die tatsächliche Nutzungsdauer bei einem Jahreswagen kürzer als 5 Jahre ist, beispielsweise aufgrund der bereits hohen Kilometerzahl oder aufgrund einer erwarteten überdurchschnittlichen Nutzungsintensität kann ggf. vor dem Finanzamt eine kürzere Abschreibungsdauer geltend machen.

Weitere Tipps und Hinweise zur steuerlichen Betrachtung von Firmenfahrzeugen habe ich in einem früheren Beitrag von mir behandelt.

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