Die Aktiengesellschaft (Abkürzung: AG) ist eine Kapitalgesellschaft, dessen Grundkapital durch Aktien zerlegt ist. Die AG zählt zu den wichtigsten Rechtsformen in Deutschland und ist besonders für große international agierende Unternehmen ein muss.
- Nur ein kleiner Teil der Aktiengesellschaften in Deutschland sind auch börsennotiert, der große Teil ist häufig unter den Gründern oder wenigen Investoren aufgeteilt.
- Aktiengesellschaften können durch die Ausgabe neuer Aktien frisches Kapital beschaffen. Deshalb ist die AG eines sehr sinnvolle Rechtsform, besonders für wachstumsstarke und Kapital suchende Unternehmen, die möglicherweise bei Banken nur zu schlechten Konditionen Kapital erhalten.
- Indem Sie Aktien einer Aktiengesellschaft kaufen, werden Miteigentümer des Unternehmens.
- Je nach Aktienform besitzen die Aktionäre ein Stimmrecht auf der jährlichen Hauptversammlung.
Gründung einer Aktiengesellschaft
Bei der Gründung einer AG muss das Grundkapital mindestens 50.000€ betragen, also das doppelte der einer GmbH.
Buchführung:
- Grundlage das Handelsgesetzbuch
- Aufstellung einer Bilanz bei der Gründung und zum Abschluss der Geschäftsjahres
- Sowie Führung eines Inventars (Verzeichnis über alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der AG)
- Gewinn- und Verlustrechnung -> bildet mit der Bilanz und Inventars den Jahresabschluss
Organe der Aktiengesellschaft
Die 3 Organe der Aktiengesellschaft:
Vorstand
Die Leitung einer Aktiengesellschaft unterliegt dem Vorstand, welcher sich meist aus mehreren Personen zusammensetzt. Die jeweils unterschiedliche Unternehmensbereiche verantworten.
Jedes Vorstandsmitglied haftet persönlich, also mit seinem persönlichen Vermögen für Schäden am Unternehmen, die durch grobe Pflichtverletzung zustande kommen.
Aufsichtsrat
Dieser wählt und überwacht die Mitglieder des Vorstands und wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden geführt. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft beträgt maximal 4 Jahre.
Hauptversammlung
Beschließt zum Beispiel:
- Kapitalmaßnahmen
- Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Verwendung des Bilanzgewinns
- Auflösung der Gesellschaft
Das Mitspracherecht richtet sich an die Anzahl der Aktien die sie besitzen, je mehr Aktien Sie haben desto mehr Einfluss können Sie nehmen. Doch besonders bei DAX-notierten Unternehmen hält sich der Einfluss den man selbst mit Aktien im Wert von zweistelligen Millionen Beträgen nehmen kann sehr in Grenzen.
Aktiengesellschaften in anderen Ländern
In Großbritannien und den USA ist die „Limited Company“ die Länderspezifische Aktiengesellschaft. Außerdem gibt es inzwischen die sogennante Europäische Aktiengesellschaft („Societas Europaea“).
Diesen Artikel werde ich mit der Zeit immer weiter ausbauen, wenn ich mehr Fachbegriffe dem Lexikon hinzufüge. Denn jeden Fachbegriff noch in diesem Artikel zu klären würde den Umfang bei weitem sprengen.
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