Im letzten Beitrag haben wir Unternehmen anhand der Branche und Größe unterschieden; nun geht es um die Rechtsform von Unternehmen als Unterscheidungskriterium.
Die Rechtsform nimmt im Unternehmen natürlich entscheidend Einfluss, denn Sie bestimmt die Abläufe und den Aufbau von Unternehmen maßgeblich. Somit ist die Wahl der Rechtsform eine strategisch sehr relevante Entscheidung.
Auswahl der richtigen Rechtsform
Zur Auswahl der richtigen Rechtsform zieht man verschiedene Kriterien heran:
- Leitungs- und Kontrollfunktion
Je nach Rechtsform sieht auch die Geschäftsführung und die Kontrolle der Geschäftsführung anders aus. Während man als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft in der Regel beide Funktionen inne hat, werden in Kapitalgesellschaften diese beiden Funktionen in unterschiedliche Organe aufgeteilt.
- Haftungsumfang der Eigenkapitalgeber
Als Einzelunternehmer und auch bei den meisten Personengesellschaften haften die Eigentümer unbeschränkt auch mit dem persönlichen Vermögen. Während Eigenkapitalgeber bei Kapitalgesellschaften nur in Höhe Ihrer Einlagen haften können. Allerdings können Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften bei fahrlässigen Vergehen auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften.
- Gewinn-/Verlustbeteiligung
Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft können Sie meist beliebig viel vom Gewinn behalten, doch müssen auch Verluste ggf. mit dem eigenen Vermögen bezahlen. In Kapitalgesellschaften wird durch die verschiedenen Organe über die Gewinnverwendung diskutiert.
- Finanzierungsmöglichkeiten
Natürlich können alle Rechtsformen Kredite bei der Bank beantragen, doch bei kleinen GmbH’s wissen Banken genau, dass im schlechtesten Fall nur etwas mehr 25.000€ zu bekommen sind, während Einzelunternehmer und Personengesellschaften auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften, wodurch ggf. noch ein Haus oder Eigentumswohnung als Sicherheit die Kredite decken könnte. Dafür können Kapitalgesellschaften durch den Verkauf von Geschäftsanteilen Kapital aufnehmen.
- Publizität und Prüfung
Kapitalgesellschaften haben von Grund auf meist deutlich schärfere Publizitäts und Prüfungsgesetze, als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.
- Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Ab einer bestimmten Belegschaftsgröße müssen die Arbeitnehmer einer Kapitalgesellschaft eine Mitbestimmung in den Aufsichtsorganen haben. In einer GmbH mit 500-2000 Mitarbeitern muss eine 1/3 Mitbestimmung im Aufsichtsorgan vorhanden sein und ab 2000 Mitarbeitern eine paritätische (1/2) Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern.
- Steuerbelastung
Auch die Steuerbelastung ist von Rechtsform sehr verschieden. Zum Beispiels müssen alle Kapitalgesellschaften die Körperschaftssteuer zahlen und der Geschäftsführer einer GmbH wird wie ein Angestellter behandelt für den es Lohnsteuer zu entrichten gibt.
Unterschieden werden die Unternehmensformen – wie bereits angedeutet – in zwei Grundlegende Typen, einmal dem Einzelunternehmen und den Gesellschaften. Einzelunternehmen kann jeder ohne großen Aufwand innerhalb kurzer Zeit gründen. Ab bestimmten Umsatzgrenzen ist die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend, aber keine Voraussetzung bei der Gründung.
Die Gesellschaften teilen sich in Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und den sonstigen Gesellschaften auf.
Auswahl an Rechtsformen:
Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften | Sonstige Gesellschaften |
Gesellschaft bürgl. Rechts (GbR) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) | Genossenschaft (eG) |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Aktiengesellschaft (AG) | Britische Limited (Ltd.) |
Kommanditgesellschaft (KG) | Societas Europaea (SE) | |
Partnergesellschaft | ||
Im folgenden Artikel werden wir uns dann mit Kooperationen von Unternehmen beschäftigen und deren Nutzen diskutieren.