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Im letzten Beitrag haben wir Unternehmen anhand der Branche und Größe unterschieden; nun geht es um die Rechtsform von Unternehmen als Unterscheidungskriterium.

Die Rechtsform nimmt im Unternehmen natürlich entscheidend Einfluss, denn Sie bestimmt die Abläufe und den Aufbau von Unternehmen maßgeblich. Somit ist die Wahl der Rechtsform eine strategisch sehr relevante Entscheidung.

Auswahl der richtigen Rechtsform

Zur Auswahl der richtigen Rechtsform zieht man verschiedene Kriterien heran:

  • Leitungs- und Kontrollfunktion

Je nach Rechtsform sieht auch die  Geschäftsführung und die Kontrolle der Geschäftsführung anders aus. Während man als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft in der Regel beide Funktionen inne hat, werden in Kapitalgesellschaften diese beiden Funktionen in unterschiedliche Organe aufgeteilt.

  • Haftungsumfang der Eigenkapitalgeber

Als Einzelunternehmer und auch bei den meisten Personengesellschaften haften die Eigentümer unbeschränkt auch mit dem persönlichen Vermögen. Während Eigenkapitalgeber bei Kapitalgesellschaften nur in Höhe Ihrer Einlagen haften können. Allerdings können Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften bei fahrlässigen Vergehen auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften.

  • Gewinn-/Verlustbeteiligung

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft können Sie meist beliebig viel vom Gewinn behalten, doch müssen auch Verluste ggf. mit dem eigenen Vermögen bezahlen. In Kapitalgesellschaften wird durch die verschiedenen Organe über die Gewinnverwendung diskutiert.

  • Finanzierungsmöglichkeiten

Natürlich können alle Rechtsformen Kredite bei der Bank beantragen, doch bei kleinen GmbH’s wissen Banken genau, dass im schlechtesten Fall nur etwas mehr 25.000€ zu bekommen sind, während Einzelunternehmer und Personengesellschaften auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften, wodurch ggf. noch ein Haus oder Eigentumswohnung als Sicherheit die Kredite decken könnte. Dafür können Kapitalgesellschaften durch den Verkauf von Geschäftsanteilen Kapital aufnehmen.

  • Publizität und Prüfung

Kapitalgesellschaften haben von Grund auf meist deutlich schärfere Publizitäts und Prüfungsgesetze, als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.

  • Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Ab einer bestimmten Belegschaftsgröße müssen die Arbeitnehmer einer Kapitalgesellschaft eine Mitbestimmung in den Aufsichtsorganen haben. In einer GmbH mit 500-2000 Mitarbeitern muss eine 1/3 Mitbestimmung im Aufsichtsorgan vorhanden sein und ab 2000 Mitarbeitern eine paritätische (1/2) Mitbestimmung von Arbeitnehmervertretern.

  • Steuerbelastung

Auch die Steuerbelastung ist von Rechtsform sehr verschieden. Zum Beispiels müssen alle Kapitalgesellschaften die Körperschaftssteuer zahlen und der Geschäftsführer einer GmbH wird wie ein Angestellter behandelt für den es Lohnsteuer zu entrichten gibt.

Unterschieden werden die Unternehmensformen – wie bereits angedeutet – in zwei Grundlegende Typen, einmal dem Einzelunternehmen und den Gesellschaften. Einzelunternehmen kann jeder ohne großen Aufwand innerhalb kurzer Zeit gründen. Ab bestimmten Umsatzgrenzen ist die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend, aber keine Voraussetzung bei der Gründung.

Die Gesellschaften teilen sich in Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und den sonstigen Gesellschaften auf.

Auswahl an Rechtsformen:

Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Sonstige Gesellschaften
Gesellschaft bürgl. Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Genossenschaft (eG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Aktiengesellschaft (AG) Britische Limited (Ltd.)
Kommanditgesellschaft (KG) Societas Europaea (SE)
Partnergesellschaft

Im folgenden Artikel werden wir uns dann mit Kooperationen von Unternehmen beschäftigen und deren Nutzen diskutieren.

Als Existenzgründer sollte man das Startkapital weitestgehend schonen, um später bei ungeplanten Kosten kein Schiffbruch erleiden zu müssen. Mit der Wahl der richtigen Rechtsform, kann man deutlich Kosten sparen, ohne dadurch Nachteile in Kauf zu nehmen. Weiterlesen

Es ist nicht immer leicht, als Existenzgründer die richtige Rechtsform auszuwählen. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform solltest du dir viel Zeit lassen und genau die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform abwägen. Im Folgenden habe ich die gängigsten Rechtsformen aufgeführt, um dir einen ersten Überblick über die wichtigsten Rechtsformen zu geben.

Grundsätzlich können wir zunächst zwischen dem einfachen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden. Einzelunternehmen sind wohl am leichtesten zu gründen und eignen sich nur, wenn du im Alleingang ein Unternehmen aufbauen möchtest und zudem nicht auf externe Investoren angewiesen bist.

Gründest du mit einem oder mehreren anderen Mitgründern zusammen ein Unternehmen, fällt die Wahl wohl eher auf eine Personengesellschaft.

Benötigst du zur Umsetzung deiner Geschäftsidee viel Kapital und bist auf externe Investoren angewiesen oder möchtest deine persönliche Haftung begrenzen, eignet sich eine Kapitalgesellschaft wohl am besten.

Dies sind natürlich nur sehr grobe Ansätze, wie du die passende Rechtsform für deine Situation findest. Vielmehr ist der Einzelfall entscheidend, welche Rechtsform die Richtige ist.

Einzelunternehmen

Anmeldung:
Erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Kosten ca. 20-60€.
Eintrag ins Handelsregister?
Nur für Kaufleute.
Buchführung:
Solange man nicht im Handelsregister eingetragen ist, genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Also die einfache Buchführung.
Haftung:
Der Unternehmer haften allein und unmittelbar, auch Privat.
Mindestkapital notwendig?
Kein Mindestkapital für die Gründung notwendig.

Ab einem Umsatz von 500.000€ oder einen Gewinn von mehr als 50.000€ muss man sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die Kosten für den Eintrag, inklusive der Kosten für Notar, belaufen sich auf 200-300€.

Zwar ist ein Einzelunternehmen schnell und leicht gegründet, doch fehlt die persönliche Absicherung. Solltest du durch dein Einzelunternehmen einen großes Schaden verursachen, haftest du auch mit deinem Privatvermögen. Zudem ist es schwierig mit Geschäftspartnern gemeinsam ein Unternehmen in Form eines Einzelunternehmens zu gründen.

Ein weiterer Vorteil eines Einzelunternehmens ist allerdings, die relativ einfache Buchführung. Solange du nicht im Handelsregister eingetragen bist, reicht die einfache Buchführung vollkommen aus. Und die spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.

Personengesellschaft GbR, OHG oder KG

Mindestens zwei Personen notwendig.

Anmeldung:
Beim Gewerbeamt ca. 250-260€; notwendig ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag.
Eintrag ins Handelsregister?
Eine Eintragungspflicht für die OHG und KG.
Buchführung:
GbR nur EÜR, für KG und OHG Bilanzierungspflicht.
Haftung:
Alle Gesellschafter haften mit gesamten Vermögen.
Mindestkapital?
Kein Mindestkapital notwendig.

Am einfachsten zu Gründen, bei diesen drei Personengesellschaften ist die GbR. Eine OHG können nur Kaufleute gründen und ist daher auch Bilanzierungspflichtig (=doppelte Buchführung).

Eine Personengesellschaft eignet sich, wenn man als Team ein Unternehmen gründen möchte. Da aber auch hier die Gründer meist mit Ihrem Privatvermögen haften, würde ich, als Alternative für eine OHG oder KG eine Kapitalgesellschaft empfehlen. Diese ist mit einem ähnlichen Aufwand verbunden, besitzt aber noch den Vorteil der privaten Absicherung. Die GbR hat immerhin noch den Vorteil der einfacheren Buchführung.

Kapitalgesellschaften GmbH oder AG

Anmeldung:
Gewerbeamt und Eintrag in das Handelsregister.
Buchführung:
Bilanzierungspflichtig!
Haftung:
Alle Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlagen.
Mindestkapital:
GmbH: 25.000€     AG: 50.000€.

Der große Vorteil der Kapitalgesellschaften ist, dass in der Regel dein Privatvermögen geschützt ist. Du haftest nur in Höhe deiner Einlage. Wenn du beispielsweise gemeinsam mit einem Kollegen eine GmbH gründest und ihr beide 12.500€ einzahlt, haftest du nur für diese 12.500€. Du brauchst also keine Angst davor haben, dass dein Privatvermögen über diese 12.500€ gefährdet ist.

Zu beachten ist allerdings, dass die Buchführung bei Kapitalgesellschaften deutlich komplizierter ist. So musst du nämlich die doppelte Buchführung anwenden. Und ja diese ist auch wirklich doppelt so schwer, wie die einfache Buchführung. Deshalb würde ich dir empfehlen, solange du keine Ahnung von der doppelten Buchführung hast, dich auf die Kernkompetenzen deines Unternehmens zu konzentrieren und die Buchführung auszulagern. Sollen sich lieber Experten mit der Buchhaltung auseinandersetzen.

Tipp:
Die Mini-GmbH oder auch UG (Unternehmergesellschaft) kann schon mit nur einem Euro gegründet werden. Im Prinzip ist die Unternehmergesellschaft eine normale GmbH, nur eben mit einem geringeren Stammkapital. Theoretisch kann diese mit nur einem Euro gegründet werden. In der Praxis würde ich aber mindestens 600-700€ empfehlen.

Aufgrund des geringen Stammkapital ist bei der UG eine Besonderheit zu beachten: Ein Drittel des Gewinn muss jedes Jahr zurückgelegt werden, bis ein Stammkapital von 25.000€ erreicht ist. Dann kann die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umfirmiert werden.

 

So das war ein kurzer Überblick über die verschiedenen Rechtsformen, die für Existenzgründer interessant sein könnten. Ich hoffe, ich konnte dir die ein oder andere Idee mit auf den Weg geben, welche Rechtsform du für dein Unternehmen nutzen könntest.

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