Diese Frage stellen sich wohl viele angehenden Selbständigen, denn viele glauben als Freiberufler sei man von den Steuern weitgehend befreit. Womit wir uns im nächsten Artikel beschäftigen.

Ganz allgemein gilt zunächst einmal, dass sich eine freiberufliche Tätigkeit vor allem durch den vorrangigen Einsatz der geistigen und persönlichen Arbeitsleistung auszeichnet.

Das heißt also, dass Freiberufler weder mit Waren oder Maschinen zu tun haben (oder sehr nur sehr untergeordnet) und Freiberufler eine große Portion beruflicher und/oder akademischer Qualifikation oder eigenschöpferische Begabung besitzen.

Zur weitere Einordnung gibt es die sogenannten Katalogberufe, katalogähnlichen Berufe und Tätigkeitsberufe. Wer nun zu einer der drei Einordnungen zählt ist ein Freiberufler, wer nicht ist in der Regel ein Gewerbetreibender.

Katalogberufe

Katalogberufe sind wiederum in 4 Berufsgruppen aufgeteilt:

Heilberufe 

Hierzu gehören: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.

Informationsvermittelnde Berufe und Kulturberufe

Zu den Informationsvermittelnden Berufen  und Kulturberufen zählen: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Lehrer, Schriftsteller und Erzieher.

Naturwissenschaftliche und technische Berufe

Sind Berufe wie: Sachverständiger, Architekten, Vermessungsingenieure und Lotsen.

Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

Hierzu gehören: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte.

Wichtig ist natürlich, ob dieser Beruf dann auch ausgeübt wird, denn wenn Sie Notar sind, aber ein Handelsgewerbe gründen möchte sind Sie selbstverständlich kein Freiberufler.

Katalogähnliche Berufe:

Ausschlaggebend dafür ob Sie einen katalogähnlichen Beruf ausüben ist, dass Ihre Ausbildung und Ihre konkrete Tätigkeit mit einem Katalogberuf vergleichbar sind. Beispielsweise Psychotherapeuten zählen sehr häufig zu dieser Gruppe.

Tätigkeitsberufe:

Auch Tätigkeitsberufe werden wieder in verschiedene Gruppen aufgeteilt:

Wissenschaftliche Tätigkeit: 

also Forschung, Lehrtätigkeit, Verfassen von Fachbüchern oder Fachaufsätzen etc.

Künstlerische Tätigkeit:

trifft zu wenn Sie eigenschöpferisch tätig sind.

Schriftstellerische Tätigkeit:

hierzu zählen dann auch wieder Berufe wie Autoren, Lektoren, Redenschreiber und sogar Werbetexter.

Erzieherische Tätigkeit:

beispielsweise in der Erziehungshilfe.

Unterrichtende Tätigkeit:

Entscheidend für diese Tätigkeit ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten oder Kenntnissen. Somit gehören zu dieser Gruppe auch z.B. Tanzlehrer oder Fahrlehrer.

Gemischte Tätigkeit:

Als wenn das nicht alles schon kompliziert genug ist, gibt es zudem auch noch die sogenannte gemischte Tätigkeit. Wenn Sie beispielsweise als Innenarchitekt die Dekoration und Einrichtung auch selber verkaufen zählen Sie zu einer gemischten Tätigkeit und sind damit ein Gewerbetreibender. Denn mit einer gemischten Tätigkeiten sind Sie automatisch ein Gewerbetreibender.

Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, zu welcher Gruppe Sie nun gehören fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.

Also nun wissen Sie hoffentlich zu welcher Gruppe Sie gehören und im nächsten Artikel schauen wir uns an, ob Sie als Freiberufler wirklich so viel weniger Steuer zahlen müssen im Gegensatz zum Gewerbetreibenden. Oder ob sich die Steuerbelastung nicht doch vielleicht ausgleicht.

 

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Auch im Jahr 2014 kommen auf uns wieder einige steuerlichen Änderungen zu, die uns zum Teil entlasten und zum Teil belasten.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich 2014 von 8.130€ auf 8.354€, also müssen wir 2014 unser Einkommen erst über 8.354€ versteuern.

Altersvorsorgeaufwendungen

Auch hier gibt es wieder einige eher kleinere Änderungen. So können 2014 nun Beiträge zur Rentenversicherung im Umfang von 78% steuerlich abgesetzt werden. Das sind 2% mehr im Vergleich zu 2013.

Allerdings können Alleinstehende maximal 15.600€ Euro im Jahr steuerlich absetzten und Ehepaare maximal 31.200€.

Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigen in den alten Bundesländern von 5.800€ auf 5.950€ und in den neuen Bundesländern von 4.900€ auf 5.000€ im Monat.

Bemessungsgrundlage bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bemessungsgrundlage bei den Kranken- und Pflegeversicherungen wurde bundesweit auf 4.050€ je Monat angehoben. Die Beitragssätze bleiben wahrscheinlich auch 2014 im Vergleich zu 2013 in allen Sozialversicherungszweigen gleich.

Wohn-Riester

Ab Anfang 2014 kann das in einem Wohn-Riestervertrag angesparte Vermögen nun ganz oder teilweise entnommen werden.

Allerdings müssen bei Teilentnahmen mindestens 3.000€ entnommen werden und auch mindestens 3.000€ im angesparten Vermögen verbleiben.

Besteuerung von Alterseinkünften

Rentner dürfte diese Änderung nicht erfreuen, denn 2014 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 66% auf 68%, womit nur noch 32% der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben.

Diese Änderung gilt aber nur für 2014 neu hinzukommende Rentenjahrgänger.

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen möchten, müssen Sie diesen Vorteil auch versteuern, doch besonders Elektrofahrzeuge sind in Ihrer Anschaffung sehr teuer, weshalb Sie auch einen großen Anteil versteuern müssten. Doch wer nun 2014 sich einen Elektrowagen oder ein extern aufladbares Hybridfahrzeug anschafft, für den wird der Anschaffungspreis für die steuerliche Berechnung verringert. So wird der Anschaffungspreis pro Kilowattstunde Batteriekapazität um 450€ reduziert, doch es gilt ein Höchstabzugsbetrag von 9.500€ je Wagen.

Erste Tätigkeitsstätte

Die erste Tätigkeitsstätte ist nun die ortsfeste betriebliche Einrichtung vom Arbeitgeber, in welcher der Mitarbeiter dauerhaft zugeordnet ist, also beispielsweise sein Büro.

Nun werden Fahrten von der Wohnung zu der ersten Tätigkeitsstätte mit Hilfe der Entfernungspauschale abgerechnet. Fahrten von der Wohnung zu anderen Tätigkeitsstätten hingegen, werden mit den Reisekostengrundgrundsätzen abgerechnet.

Sachbezugswerte

Sachwerte wie Mahlzeiten oder Unterkunft können Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Höhe einstreichen ohne diesen Vorteil versteuern zu müssen.  Solche Sachwerte sind bei der Lohnabrechnung mit den amtlichen Sachbezugswerten zu berücksichtigen.

Für 2014 wurde der Monatswert für Verpflegung auf 229€ angehoben, 3€ für ein Mittag- oder Abendessen und 1,63€ für ein Frühstück.

Der Monatswert für die Unterkunft oder Mieten steigt 2014 auf 221€.

Verpflegungsmehraufwand

Jeder der mehr als 8 Stunden dienstlich außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (siehe oben) arbeitet kann den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Beispielsweise wenn ein Unternehmensberater für mehr als 8 Stunden bei einem Kunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstelle arbeitet. Ab Anfang 2014 kann der Arbeitgeber bei einer solchen auswärtigen Tätigkeit eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro steuerfrei erstatten. Bei einer Abwesenheit über den gesamten Tag beträgt diese Pauschale 24€.

Wenn ein Unternehmensberater beispielsweise im Hotel übernachtet können jeweils für den Anreise- und Abreisetag pauschal 12€ erstattet werden.

Wenn sich allerdings der Arbeitgeber gegen einen Verpflegungsmehraufwand ausspricht und diesen nicht zahlt, können Sie diese oben genannten Beträge bei ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzten.

Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen

Der Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen beträgt nun auch 19% und nicht mehr 7% wie zuvor.

E-Bilanz

Für den Veranlagungszeitraum 2013 sind nun alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu senden. Nun gilt nicht länger die Übergangsregelung.

Neue Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wenn Sie als Unternehmer Ihre Waren in ein anderes EU-Land versenden fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Aber Sie müssen dann auch nachweisen können, dass Ihre Ware auch in den Mitgliedsstaat gelangt ist. Wenn Sie als Unternehmer die Ware selber verschicken oder eben abholen, kann diese innergemeinschaftliche Lieferung nur mit einer sogenannten Gelangenbestätigung nachgewiesen werden.

Für näher Fragen würde ich mich immer an meinen Steuerberater wenden, denn auch ich bin alles andere als ein Steuerexperte.

 

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Ich habe vor kurzem eine interessante Blogparade zum Thema Social Media und Social Networks gesehen und mir überlegt auch einen passenden Artikel zu schreiben. Weiterlesen

Auch wenn 2013 insgesamt ein sehr gutes Jahr gewesen war, gab es doch einige Aktien die teilweise sogar zweistellig abgerutscht waren. Genau diese vermeintlichen Verlierer Aktien sollte man genau im Auge behalten, denn möglicherweise zählen genau diese Aktien zu den Gewinnern im DAX 2014.

5. Fresenius Medical Care AG & Co. (-1%)

Ein schwächelndes Amerika Geschäft durch die Gesundheitsreformen hat Fresenius Medical Care stark zugesetzte, weshalb die Aktie innerhalb kürzester Zeit von über 54€ auf knapp 48€ gesunken ist und sich nur langsam erholen konnte. So blieb unter dem Strich ein Verlust von knapp einem Prozent am Ende des Jahres stehen.

4. E.ON SE (-4%)

E.ON setzte seinen Kursverlust aus dem vorherigen Jahr fort, allerdings sind die Verluste kleiner geworden. Wie auch RWE hat E.ON die Kursverluste der Energiewende zu verdanken.

Doch zählt E.ON im Bereich der erneuerbaren Energien zu den weltweit führenden Unternehmen, weshalb bei E.ON wohl der Kursabschlag nicht so hoch ausfiel, wie bei RWE.

3. RWE AG (-14%)

Auch RWE setzte genau wie E.ON seinen Kursverlust aus 2012 auch 2013 fort, doch ist der Verlust mit über 14% deutlich höher ausgefallen, als bei E.On. Auch hier macht die Energiewende dem Unternehmen stark zu schaffen.

2. Lanxess AG (-26%)

Die sinkenden Preise für synthetisch hergestellte Kautschuke und der schwächelnde Autoreifenverkauf setzten der Lanxess Aktie offensichtlich sehr stark zu, sodass ein Verlust von 26% 2013 zu verbuchen ist.

1.  K+S AG (-36%)

Die Düngemittelhersteller K+S zählt im Börsenjahr 2013 zum größten Verlierer im DAX, doch stehen die Chancen durchaus gut für eine starke Entwicklung in diesem Jahr. Denn Branchen-Kenner rechnen mit einer höheren Kali-Nachfrage für 2014 und einer Stabilisierung des Kalipreises. Außerdem hat K+S bereits ein großes Kostensenkungsprogramm eingeleitet.

Also bleibt abzuwarten wie sich die K+S Aktie 2014 im DAX entwickelt.

Trotz des sehr guten Börsenjahrs für den deutschen Leitindex gab es einige Verlierer im DAX. Aber nicht selten sind die Verlierer aus dem Vorjahr die Sieger des Folgejahres. Deshalb sollte man eben diese vermeintlichen Verlierer-Aktie gut im Auge behalten, denn solch ein Kursrutsch ist natürlich auch immer eine gute Gelegenheit günstig Aktien zu kaufen.

 

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