In diesem kurzen Artikel möchte ich darstellen, wann Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind und wann die einfache Buchführung genügt.
Grundsätzlich gilt, dass Gewerbetreibende bilanzieren müssen, das heißt zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Glücklicherweise gilt die die Ausnahme für Gewerbetreibende, die weniger als 500.000€ oder weniger als 50.000€ Gewinn erwirtschaften, diese sind von der doppelten Buchführung befreit.
Für Freiberufler gilt hingegen: Sie dürfen Ihren Gewinn immer mit der einfachen Buchführung ermitteln. Wer als Freiberufler bilanzieren möchte kann dies allerdings auch tun.
Sämtliche Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften (also beispielsweise GmbH, UG, KG oder OHG) müssen zwangsläufig bilanzieren, ganz egal wie hoch oder niedrig der Gewinn bzw. Umsatz ausfällt.
Wenn Sie nun als Gewerbetreibender diese Gewinn- oder Umsatzgrenze überschreiten, warten Sie bis Sie das Finanzamt zur doppelten Buchführung auffordert und erst im Folgejahr der Aufforderung müssen Sie von der einfachen Buchführung zur doppelten Buchführung wechseln.
Wo liegt der Unterschied zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung?
Bei der einfachen Buchführung ermitteln Sie mit Hilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Ihren Gewinn. Sie verrechnen also – wie der Name schon sagt – Ihre Einnahmen und Ausgaben miteinander und erzielen im Gewinnfall einen positiven Überschuss (im Verlustfall einen negativen). Ihr Gewinn bzw. Verlust resultiert also aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
Gewinn/Verlust = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
Die einfache Buchführung erfasst jeden Geschäftsvorfall nur einmal und zwar entweder wenn Geld aus Ihrem Betriebsvermögen herausströmt (z.B. wenn Sie eine Rechnung zahlen) oder wenn Geld in Ihr Betriebsvermögen gelangt (z.B. wenn ein Kunde seine Rechnung bezahlt und den Rechnungsbetrag auf Ihr Konto überweist).
Die doppelte Buchführung hingegen erfasst jeden Geschäftsvorfall doppelt. Der erste Geschäftsvorfall wird gebucht wenn Sie entweder eine Rechnung an Ihren Kunden stellen oder wenn Sie selbst eine Rechnung erhalten. Die zweite Buchung folgt wenn Ihr Kunde die Rechnung bezahlt oder Sie Ihre eigene Rechnung bezahlen.
Also: die erste Buchung erfolgt bei Rechnungsstellung, die zweite Buchung bei Zahlung.
In den nächsten beiden Teilen schauen wir uns, dann genau an wie die einfache Buchführung funktioniert und werfen auch einen Blick darauf wie man richtig bilanziert. Wobei ich in der Regel empfehlen würde, wenn Sie doppelt buchführen einen Spezialisten zu engagieren, der sich sich wesentlich besser mit dem Thema auskennt und Ihnen darüber hinaus noch einige Steuertipps geben kann.
Bildquelle: © dwphotos – istockphoto.com