Für Arbeitgeber ist ein Betriebsrat im eigenen Unternehmen oftmals mehr ein Dorn im Auge als ein legitimes Mittel der Belegschaft ihre berechtigten Interessen zu vertreten. Ich denke jeder Unternehmer, der einem Betriebsrat gegenüber wenig aufgeschlossen ist, sollte über seinen Führungsstil nochmal gründlich nachdenken.
Die wichtigsten Regelungen für Betriebsräte sind nachzulesen im BetrVG. Dort wird beispielsweise geregelt, wann ein Betriebsrat gewählt wird, genauso wie Arbeitgeber und Betriebsrat sich zu verhalten haben und vieles mehr.
Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?
Wenn ein Unternehmen mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt, so kann ein Betriebsrat gewählt werden. In solch kleinen Unternehmen nehmen die Arbeitnehmer allerdings nur in den seltensten Fällen von dieser Regelung Gebrauch.
Aufgaben eines Betriebsrates
Ein Betriebsrat dient dazu, die Interessen der Belegschaft zu bündeln und diese gemeinsam gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Ein klassischer Fall für den Betriebsrat ist beispielsweise, wenn Gehälter der Mitarbeiter nicht pünktlich gezahlt werden. Dann muss sich der Betriebsrat einschalten.
Im Gegensatz zu einer Gewerkschaft, darf ein Betriebsrat laut § 74 BetrVG keinen Streik organisieren, um eine Lohnerhöhung oder kürzere Arbeitszeiten durchzusetzen.
Wie wird der Betriebsrat gewählt?
Der Betriebsrat wird von allen Arbeitnehmern im Unternehmen gewählt.
Wenn mindestens ein Mitglied einer Gewerkschaft im Unternehmen arbeitet, kann die Gewerkschaft einen Vertreter in die Betriebsversammlung schicken.
Der Betriebsrat und die Arbeitnehmer
Alles, was ein Betriebsrat erfährt darf er an die Arbeitnehmer weitergeben, außer wenn es sich bei den Informationen um Geschäftsgeheimnisse handelt. Falls es Geschäftsgeheimnisse sind, muss der Arbeitgeber diese aber auch explizit als solche kennzeichnen.
Jedes Mitglied einer Belegschaft kann sich während der Arbeitszeit an den Betriebsrat wenden, falls es irgendwo Probleme gibt.
Betriebsversammlung
Einmal im Quartal findet die sogenannte Betriebsversammlung statt. Diese Veranstaltung findet während der Arbeitszeit statt, kann aber ggf. auch auf einen Zeitpunkt außerhalb der Arbeitszeit verlegt werden. Dann erhält jeder Teilnehmer eine Vergütung für seine zusätzlich aufgewendete Zeit.
Auf der Betriebsversammlung klärt der Betriebsrat die Belegschaft über die wichtigsten Themen auf. Auch der Arbeitgeber ist eingeladen und kann ggf. zu den aufgeworfenen Themen Stellung beziehen.
Der Betriebsrat
Betriebsrat zu sein ist Ehrenamt. Finanziell darf ein Betriebsrat nicht bevorteilt oder benachteiligt werden. Sitzungen und Besprechungen finden in aller Regel während der Arbeitszeit statt.
Der Betriebsrat hat das Recht auf ein eigenes Büro, wo er ungestört und unbeobachtet Sitzungen durchführen kann und Sprechstunden mit Mitarbeitern abhalten kann. In dem Büro muss es außerdem einen abschließbaren Schrank, ein Telefon und Internetzugang geben. Wenn es im Unternehmen ein Intranet gibt, dann kann er dort eine eigene Seite einrichten. Auf dieser Seiten können beispielsweise Arbeitsprogramme erklärt werden.
Letztlich lässt sich sagen, dass ein Betriebsrat die Chance bietet, das Arbeitsklima deutlich zu verbessern. Als Arbeitgeber sollten weniger Nachteile gesehen werden, als vielmehr die Chancen. Geschäftsführer mit einen guten Führungsstil werden sicherlich ohnehin keine Probleme mit einem Betriebsrat haben.
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