So ist der Blog aufgebaut

Der Blog ist in 4 Oberkategorien gegliedert. Diese Kategorien spiegeln den zeitlichen Ablauf bei der Gründung eines Online-Business wieder. Mehr dazu im Folgenden:

Idea - Geschäftsidee

Alles beginnt mit einer Idee. Wenn du noch nicht weißt, wie du im Internet Geld verdienen kannst, findest du hier zahlreiche Geschäftsideen. Mit Sicherheit entdeckst du hier eine perfekte Geschäftsidee für dich. Denn Ziel deines Online-Businesses sollte nicht nur sein, Geld zu verdienen, sondern auch Spaß zu haben.

Concept - Geschäftsmodell

Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um erfolgreich im Internet Geld zu verdienen. Auf das Geschäftsmodell kommt es an. In dieser Kategorie findest du wichtige Beiträge, die dir dabei helfen Schritt für Schritt ein profitables Geschäftsmodell zu entwickeln.

Launch - Umsetzung

Das Geschäftsmodell steht! Nun geht es darum dein Business zu starten, sprich in die Realität umzusetzen. In der Kategorie „Launch“ findest du alles, was du für die Umsetzung deines Online-Business benötigst.

Upgrading - Weiterentwicklung

Entwickle dein eigenes Online-Business weiter, mit dem Ziel mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig deinen persönlichen Zeiteinsatz zu reduzieren! Ein Online-Business eignet sich häufig ideal dazu, Aufgaben zu outsourcen und so ein passives Einkommen zu generieren.

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Der neuste Beitrag in voller Länge

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!

Zwischenmenschliche Beziehungen im Privaten, wie auch im Geschäftsleben, können zu Problemen führen. Besonders der Kauf von Gütern und Dienstleistungen führt regelmäßig zu Konflikten. Dies liegt daran, dass Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufprozesses teils konträre Interessen besitzen. Während der Käufer daran interessiert ist, ein möglichst günstiges und hochwertiges Produkt zu erwerben, versucht der Verkäufer dieses Produkt möglich teuer zu verkaufen. Kurz gesagt: der Verkäufer versucht den Profit eines Kaufprozesses zu erhöhen, währenddessen der Käufer den Profit (für den Verkäufer) möglichst gering halten möchte.

Insgesamt wird deutlich, wie unterschiedlich die Interessen und Motive auf beiden Seiten eines Kaufprozesses liegen können. Spannend ist der Kaufprozess auch anderer Hinsicht: der Kaufvertrag ist der häufigste Vertragstyp des Alltags.

Kaufvertrag

Um Konflikte im Verlauf des Kaufens und Verkaufens zu vermindern, hat der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen errichtet. Dieser soll faire Bedingen für beide Seiten sicherstellen. Um tiefergehend die Rahmenbedingungen für einen Kauf bzw. Verkauf zu präzisieren, ist es sinnvoll, einen Kaufvertrag aufzusetzen. Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag allerdings formfrei. Das heißt er kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Zur rechtlichen Absicherung – vor allem bei höherpreisigen Gütern und Dienstleistungen – empfiehlt sich ein schriftlicher Kaufvertrag. Dies liegt daran, dass ein schriftliches Dokument bei einer Gerichtsverhandlung deutlich mehr Gewichtung hat, als eine mündliche Absprache.

Kaufvertragsstörungen

Ein Kaufvertrag legt dem Verkäufer aber auch dem Käufer gewissen Pflichten auf. Werden bestimmte Pflichten von einer Seite des Kaufvertrags nicht erfüllt, so liegt eine sogenannte Kaufvertragsstörung vor. Weitere Infos rund um Kaufvertragsstörungen findest du hinter dem Link.

Der Käufer hat 2 wichtige Pflichten zu erfüllen. Zum einen muss er den vereinbarten Geldbetrag rechtzeitig bezahlen. Tut er dies nicht liegt ein sogenannter Zahlungsverzug vor. Darüber hinaus ist der Käufer aber auch verpflichtet die Ware anzunehmen.

Der Verkäufer hat natürlich auch einige Pflichten. Er muss eine mangelfreie Lieferung sicherstellen. Liefert er mangelhafte Ware, dann liegt eine mangelhafte Lieferung vor. Des Weiteren muss die Lieferung rechtzeitig erfolgen, d.h. zum im Kaufvertrag definierten Zeitpunkt. Eine verspätete Lieferung führt zu einem Lieferverzug. So wie der Käufer zu Annahme der mangelfreien und rechtzeitig gelieferten Ware verpflichtet ist, ist der Verkäufer zu Annahme des Kaufbetrages verpflichtet. Nimmt der Verkäufer den Kaufbetrag nicht an, liegt ein Annahmeverzug vor.

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