So ist der Blog aufgebaut

Der Blog ist in 4 Oberkategorien gegliedert. Diese Kategorien spiegeln den zeitlichen Ablauf bei der Gründung eines Online-Business wieder. Mehr dazu im Folgenden:

Idea - Geschäftsidee

Alles beginnt mit einer Idee. Wenn du noch nicht weißt, wie du im Internet Geld verdienen kannst, findest du hier zahlreiche Geschäftsideen. Mit Sicherheit entdeckst du hier eine perfekte Geschäftsidee für dich. Denn Ziel deines Online-Businesses sollte nicht nur sein, Geld zu verdienen, sondern auch Spaß zu haben.

Concept - Geschäftsmodell

Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um erfolgreich im Internet Geld zu verdienen. Auf das Geschäftsmodell kommt es an. In dieser Kategorie findest du wichtige Beiträge, die dir dabei helfen Schritt für Schritt ein profitables Geschäftsmodell zu entwickeln.

Launch - Umsetzung

Das Geschäftsmodell steht! Nun geht es darum dein Business zu starten, sprich in die Realität umzusetzen. In der Kategorie „Launch“ findest du alles, was du für die Umsetzung deines Online-Business benötigst.

Upgrading - Weiterentwicklung

Entwickle dein eigenes Online-Business weiter, mit dem Ziel mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig deinen persönlichen Zeiteinsatz zu reduzieren! Ein Online-Business eignet sich häufig ideal dazu, Aufgaben zu outsourcen und so ein passives Einkommen zu generieren.

Die aktuellsten Beiträge im Blog

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Anzeige. Wenn man die Deutschen fragt, ist Ihnen Vertrauen und Aufrichtigkeit bei einer Bank sehr wichtig. Doch besonders nach der Finanzmarktkrise kommt wohl den wenigsten Deutschen der Begriff Ehrlichkeit in den Sinn, wenn sie an Banken denken.…
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Angular - das umfassende Praxisbuch - Buchtipp

Angular – Das umfassende Handbuch – Buchtipp!

Seit einigen Monaten bereits programmiere ich mit Angular und bin wirklich überzeugt von diesem großartigen Front-End-Webapplikationsframework von Google und der Angular-Gemeinschaft. Allerdings muss ich auch sagen, dass die erste Applikation…

Jahreswagen als Firmenfahrzeug im Internet finden

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Das Thema IT-Sicherheit wird von den allermeisten Unternehmen stiefmütterlich behandelt. Warum eigentlich? Natürlich müssen Unternehmen für gute und möglichst durchdachte IT-Sicherheitssysteme Geld investieren. Diese Investitionen schlagen…

Der neuste Beitrag in voller Länge

Im letzten Artikel haben wir bereits darüber gesprochen wann Sie als Freiberufler gelten und wann Sie zu den Gewerbetreibenden zählen.

„Als Gewerbetreibender hat man nur Nachteile!“, heißt es oft von Gewerbetreibenden. Doch ist das wirklich so?

Im folgenden möchte ich etwas Licht ins Dunkel bringen und mit dem Vorteil aufräumen, dass man als Gewerbetreibender gegenüber dem Fiskus nur Nachteile hat.

Ein Freiberufler muss

  • keine Gewerbesteuer zahlen,
  • keine doppelte Buchführung betreiben, also nicht bilanzieren,
  • keine Zwangsmitglied der IHK sein und
  • kann bei der Umsatzsteuer stets die Ist-Besteuerung wählen.

So und nun schauen wir mal was wirklich hinter den vermeintlichen Vorteilen von Freiberuflern steckt.

Gewerbesteuer:

Ein Gewerbetreibender muss erst ab einem Jahresgewinn von 24.500€ Gewerbesteuer zahlen und davor müssen Sie keinen Cent Gewerbesteuer an den Fiskus abführen. Wenn Sie dann die Marke überschritten haben und Gewerbesteuer zahlen, dann reduziert die gezahlte Gewerbesteuer Ihre Einkommenssteuerschuld, Sie müssen also weniger Einkommenssteuer zahlen.

Bei einem Hebesatz unter 380% von der Gemeinde ist die Gewerbesteuer vollständig anrechenbar.

Somit müssen Sie also gar nicht mehr Steuern, als ein Freiberufler zahlen, denn schließlich reduzieren Sie mit der Gewerbesteuer Ihre eigene Einkommenssteuerschuld.

Doppelte Buchführung:

Als Gewerbetreibender müssen Sie auf gar keinen Fall sofort die doppelte Buchführung anwenden, denn Unternehmen deren Umsatz unter 500.000€ und deren Gewinn unter 50.000€ im Jahr ist, können problemlos nur die einfache Buchführung anwenden.

Auch wenn Sie diese Grenzen übersteigen müssen Sie erst im Folgejahr nachdem Ihr Finanzamt Sie zur doppelten Buchführung aufgefordert hat zu eben dieser wechseln.

Zwangsmitgliedschaft der IHK:

Nun gut um die Mitgliedschaft der IHK kommen Sie nicht herum, doch es gibt auch bestimmte Freiberuflergruppen, die zu einer Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet sind.

Ist-Besteuerung der Umsatzsteuer:

Als Gewerbetreibender müssen Sie auch nicht von Anfang an die Umsatzsteuer mit Hilfe der Soll-Besteuerung abführen, denn bis zu einem Jahresumsatz von 500.000€ können Sie problemlos Ihre Umsätze mit der Ist-Besteuerung abführen, also mit der selben Methode wie ein Freiberufler.

Wie Sie sehen können ist der steuerliche Vorteil von Freiberuflern nicht so groß, wie dieser gerne dargestellt wird.

Im folgenden Beitrag blicken wir dann darauf wie wir mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung unseren Gewinn ermitteln können.

 

Bildquelle: ©S.Geissler – pixelio.de