So ist der Blog aufgebaut

Der Blog ist in 4 Oberkategorien gegliedert. Diese Kategorien spiegeln den zeitlichen Ablauf bei der Gründung eines Online-Business wieder. Mehr dazu im Folgenden:

Idea - Geschäftsidee

Alles beginnt mit einer Idee. Wenn du noch nicht weißt, wie du im Internet Geld verdienen kannst, findest du hier zahlreiche Geschäftsideen. Mit Sicherheit entdeckst du hier eine perfekte Geschäftsidee für dich. Denn Ziel deines Online-Businesses sollte nicht nur sein, Geld zu verdienen, sondern auch Spaß zu haben.

Concept - Geschäftsmodell

Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um erfolgreich im Internet Geld zu verdienen. Auf das Geschäftsmodell kommt es an. In dieser Kategorie findest du wichtige Beiträge, die dir dabei helfen Schritt für Schritt ein profitables Geschäftsmodell zu entwickeln.

Launch - Umsetzung

Das Geschäftsmodell steht! Nun geht es darum dein Business zu starten, sprich in die Realität umzusetzen. In der Kategorie „Launch“ findest du alles, was du für die Umsetzung deines Online-Business benötigst.

Upgrading - Weiterentwicklung

Entwickle dein eigenes Online-Business weiter, mit dem Ziel mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig deinen persönlichen Zeiteinsatz zu reduzieren! Ein Online-Business eignet sich häufig ideal dazu, Aufgaben zu outsourcen und so ein passives Einkommen zu generieren.

Die aktuellsten Beiträge im Blog

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Tipps für die sinnvollen Nutzung von Visitenkarten im Marketing

Visitenkarten sind auch in der heute so digitalisierten Welt ein wirksames Instrument neue Kontakte zu knüpfen, egal ob neue Kunden oder neue Geschäftspartner. Schwer zu verstehen ist allerdings warum so viele Unternehmen sich so wenig Mühe…

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Anzeige. Wenn man die Deutschen fragt, ist Ihnen Vertrauen und Aufrichtigkeit bei einer Bank sehr wichtig. Doch besonders nach der Finanzmarktkrise kommt wohl den wenigsten Deutschen der Begriff Ehrlichkeit in den Sinn, wenn sie an Banken denken.…
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Android: Das sind die Vorteile von Nougat

  Die Google-Entwickler waren wieder fleißig, denn endlich ist das neue Nougat-Update herausgekommen. Der Nachfolger von Marshmallow protzt mit tollen, neuen Features und zahlreichen verbesserten Funktionen. Unter anderem lässt die…
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Erfolgreiches Online-Marketing im Jahre 2017 – darauf kommt es an

Mit jedem Jahr ändern sich die Erfolgsstrategien im Online-Marketing. Wo vor vielen Jahren noch Email-Marketing das wirkungsvollste Marketinginstrument im Internet war, wurde es bald darauf von Suchanzeigen bei Google abgelöst. Mit den neuen…
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Angular - das umfassende Praxisbuch - Buchtipp

Angular – Das umfassende Handbuch – Buchtipp!

Seit einigen Monaten bereits programmiere ich mit Angular und bin wirklich überzeugt von diesem großartigen Front-End-Webapplikationsframework von Google und der Angular-Gemeinschaft. Allerdings muss ich auch sagen, dass die erste Applikation…

Jahreswagen als Firmenfahrzeug im Internet finden

Es ist kein Geheimnis, dass Neuwagen auf den ersten Kilometern am meisten Wert verlieren. Die ersten 10.000 Kilometer sind also am teuersten. Nach 10.000 Kilometern ist das Fahrzeug in der Regel allerdings noch so gut wie neu, nun aber deutlich…

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Marketing sorgt dafür, dass Sie problemlos Ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten und neue Kunden gewinnen können. Erreichen Sie Zielgruppen von denen Sie bislang nur träumen konnten. Dabei sind Ihrer Kreativität kaum Grenzen gesetzt. In…
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IT-Sicherheit für mittelständische Unternehmen

Das Thema IT-Sicherheit wird von den allermeisten Unternehmen stiefmütterlich behandelt. Warum eigentlich? Natürlich müssen Unternehmen für gute und möglichst durchdachte IT-Sicherheitssysteme Geld investieren. Diese Investitionen schlagen…

Der neuste Beitrag in voller Länge

Steuern

Auch im Jahr 2014 kommen auf uns wieder einige steuerlichen Änderungen zu, die uns zum Teil entlasten und zum Teil belasten.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich 2014 von 8.130€ auf 8.354€, also müssen wir 2014 unser Einkommen erst über 8.354€ versteuern.

Altersvorsorgeaufwendungen

Auch hier gibt es wieder einige eher kleinere Änderungen. So können 2014 nun Beiträge zur Rentenversicherung im Umfang von 78% steuerlich abgesetzt werden. Das sind 2% mehr im Vergleich zu 2013.

Allerdings können Alleinstehende maximal 15.600€ Euro im Jahr steuerlich absetzten und Ehepaare maximal 31.200€.

Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigen in den alten Bundesländern von 5.800€ auf 5.950€ und in den neuen Bundesländern von 4.900€ auf 5.000€ im Monat.

Bemessungsgrundlage bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bemessungsgrundlage bei den Kranken- und Pflegeversicherungen wurde bundesweit auf 4.050€ je Monat angehoben. Die Beitragssätze bleiben wahrscheinlich auch 2014 im Vergleich zu 2013 in allen Sozialversicherungszweigen gleich.

Wohn-Riester

Ab Anfang 2014 kann das in einem Wohn-Riestervertrag angesparte Vermögen nun ganz oder teilweise entnommen werden.

Allerdings müssen bei Teilentnahmen mindestens 3.000€ entnommen werden und auch mindestens 3.000€ im angesparten Vermögen verbleiben.

Besteuerung von Alterseinkünften

Rentner dürfte diese Änderung nicht erfreuen, denn 2014 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 66% auf 68%, womit nur noch 32% der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben.

Diese Änderung gilt aber nur für 2014 neu hinzukommende Rentenjahrgänger.

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen möchten, müssen Sie diesen Vorteil auch versteuern, doch besonders Elektrofahrzeuge sind in Ihrer Anschaffung sehr teuer, weshalb Sie auch einen großen Anteil versteuern müssten. Doch wer nun 2014 sich einen Elektrowagen oder ein extern aufladbares Hybridfahrzeug anschafft, für den wird der Anschaffungspreis für die steuerliche Berechnung verringert. So wird der Anschaffungspreis pro Kilowattstunde Batteriekapazität um 450€ reduziert, doch es gilt ein Höchstabzugsbetrag von 9.500€ je Wagen.

Erste Tätigkeitsstätte

Die erste Tätigkeitsstätte ist nun die ortsfeste betriebliche Einrichtung vom Arbeitgeber, in welcher der Mitarbeiter dauerhaft zugeordnet ist, also beispielsweise sein Büro.

Nun werden Fahrten von der Wohnung zu der ersten Tätigkeitsstätte mit Hilfe der Entfernungspauschale abgerechnet. Fahrten von der Wohnung zu anderen Tätigkeitsstätten hingegen, werden mit den Reisekostengrundgrundsätzen abgerechnet.

Sachbezugswerte

Sachwerte wie Mahlzeiten oder Unterkunft können Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Höhe einstreichen ohne diesen Vorteil versteuern zu müssen.  Solche Sachwerte sind bei der Lohnabrechnung mit den amtlichen Sachbezugswerten zu berücksichtigen.

Für 2014 wurde der Monatswert für Verpflegung auf 229€ angehoben, 3€ für ein Mittag- oder Abendessen und 1,63€ für ein Frühstück.

Der Monatswert für die Unterkunft oder Mieten steigt 2014 auf 221€.

Verpflegungsmehraufwand

Jeder der mehr als 8 Stunden dienstlich außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (siehe oben) arbeitet kann den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Beispielsweise wenn ein Unternehmensberater für mehr als 8 Stunden bei einem Kunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstelle arbeitet. Ab Anfang 2014 kann der Arbeitgeber bei einer solchen auswärtigen Tätigkeit eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro steuerfrei erstatten. Bei einer Abwesenheit über den gesamten Tag beträgt diese Pauschale 24€.

Wenn ein Unternehmensberater beispielsweise im Hotel übernachtet können jeweils für den Anreise- und Abreisetag pauschal 12€ erstattet werden.

Wenn sich allerdings der Arbeitgeber gegen einen Verpflegungsmehraufwand ausspricht und diesen nicht zahlt, können Sie diese oben genannten Beträge bei ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzten.

Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen

Der Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen beträgt nun auch 19% und nicht mehr 7% wie zuvor.

E-Bilanz

Für den Veranlagungszeitraum 2013 sind nun alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu senden. Nun gilt nicht länger die Übergangsregelung.

Neue Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wenn Sie als Unternehmer Ihre Waren in ein anderes EU-Land versenden fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Aber Sie müssen dann auch nachweisen können, dass Ihre Ware auch in den Mitgliedsstaat gelangt ist. Wenn Sie als Unternehmer die Ware selber verschicken oder eben abholen, kann diese innergemeinschaftliche Lieferung nur mit einer sogenannten Gelangenbestätigung nachgewiesen werden.

Für näher Fragen würde ich mich immer an meinen Steuerberater wenden, denn auch ich bin alles andere als ein Steuerexperte.

 

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