Elektrotechnische Geräte und Anlagen in Unternehmen haben ein gewisses Gefahrenpotential. Um für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter und allgemein im Betrieb zu gewährleisten, gibt es gesetzliche Vorschriften, hierzu zählt die DGUV Vorschrift 3. Diese sogenannte Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellt verbindliche Pflichten zum Gesundheitsschutz – wie auch Arbeitssicherheit – dar. Es geht darum, zu sorgen, dass die eigenen Mitarbeiter einen sicheren Arbeitsplatz haben. Im folgenden Beitrag möchte ich ein wenig über diese Vorschrift eingehen, zum einen, weil diese für Unternehmer verpflichtend ist und zum anderen, weil diese für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter eine wichtige Rolle spielt.

Was ist die DGUV3?

Die DGUV-Vorschriften sind für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verpflichtend. Sie stellen ein autonomes Recht dar. 84 Vorschriften zählen zu den Vorschriften der DGUV. Die Vorschrift 3 betrifft dabei die Prüfung von elektronischen Gerätschaften in Unternehmen. Vorgeschrieben ist diese für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie dient der Sicherheit der eigenen Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Unternehmen müssen nachweisen, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung der eigenen elektrischen Geräte nach DGUV 3 durchgeführt worden ist.

Die beiden Grundsätze der DGUV 3

Die DGUV 3 kann in 2 Grundsätze unterteilt werden. Die erste Grundsatz handelt von grundsätzlichen Bereitstellung und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln. Der Unternehmer muss sich so darum kümmern, dass alle elektronischen Geräte ordnungsgemäß installiert und instand gehalten werden. Auch besagt der 1. Grundsatz, dass die Instandhaltung von einer Elektrofachkraft erfolgen muss. Oder zumindest muss die Instandhaltung unter Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Ebenso muss der Unternehmer dafür Sorge tragen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend ihrer Bestimmung eingesetzt werden. Die Anlagen dürfen nicht für Aufgaben genutzt werden, wofür diese nicht geeignet sind.

Der 2. Grundsatz handelt davon, wenn ein Mangel an einer elektrischen Anlage oder Betriebsmittel auftaucht. In diesem Falle muss der Unternehmer unverzüglich den Mangel beheben lassen.

Was für nach DGUV 3 geprüft?

Hierzu zählen sämtliche Geräte, die in öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen eingesetzt werden und mit elektrischer Netzspannung betrieben werden. Abgegrenzt werden sogenannte ortsfeste und ortsveränderliche Geräte. Zu den ortsfesten Geräten und Anlagen zählen Dinge wie Steckdosen, Sicherungen, Einbauleuchten, Roboter, Industrieöfen und viele mehr. Ortsveränderliche Geräte können – wie der Name bereits verrät – leichter transportiert und damit räumlich verändert werden. Zu den ortsveränderlichen Geräten zählen Rechner, Monitore, Lampen, Laborgeräte, Pflegebetten, Mehrfachsteckdosen etc.

Wann erfolgen Prüfungen nach DGUV 3?

Die Prüfungszeitpunkte sind genau festgelegt. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Gerätschaften bereits vor der ersten Inbetriebnahmen auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin untersucht werden. Diese gilt ebenso nach einer entsprechenden Instandsetzung oder einer Änderung des elektrischen Geräts. Wenn keine anderen Fristen vereinbart worden sind, müssen elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre auf einen sogenannten ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Ausnahmen hierfür bestehen für elektrische Geräte in Anlagen, Räumen und Betriebsstätten „besonderer Art“. Bei diesen liegt die Prüffrist bei 1 Jahr.

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Unternehmen mit großen Lagern für schwere Produkte kommen um Palettenregale nicht herum. Insbesondere dann nicht, wenn es darum geht, die begrenzte Lagerfläche möglichst effizient zu nutzen. Palettenregale sind meist für die Lagerung von sog. Europaletten vorgesehen. Der Rahmen des Regals muss teilweise einem hohen Gewicht standhalten und ist dementsprechend stabil konstruiert. Die einzelnen Rahmenelemente sind meistens miteinander verschraubt. Der Abstand zum nächsten Seitenständer des Regals ist so gewählt, dass die Einlagerung von Europaletten längs (Breite 1,2m) oder quer (80cm) reibungslos funktioniert. Dabei kann auf Regalböden verzichtet werden, wenn die Europaletten direkt auf den Querträgern des Regals platziert werden. Die Querträger des Regals können der Höhe der einzulagernden Waren entsprechend angepasst werden. Bei hohen Waren gibt es daher pro Regal weniger Etagen.

Ein weiterer Vorteil von Palettenregalen ist die gute Skalierbarkeit. Wachsen die Anforderungen an das Lager, können Palettenregale leicht erweitert werden. Da Palettenregale durchaus bis zu 50 Meter hoch werden können, sind die Sicherheitsanforderungen entsprechend hoch. Aus diesem Grund müssen die Regale in bestimmten zeitlichen Abständen von geschulten Mitarbeitern und Experten kontrolliert werden.

Da es wichtig ist, jeden Quadratmeter in einem Lager wirtschaftlich zu nutzen, sollten die entsprechenden Palettenregale in der Lagerhalle individuell angepasst werden. Im Vorfeld werden hierzu die benötigten Anforderungen festgelegt. Je nach Lagerhaus können die Regale eine andere Höhe, Breite und Tiefe aufweisen. Natürlich spielen die zu lagernden Gegenstände eine wichtige Rolle, welche die erforderliche Größe eine Regals beeinflussen. Entscheidend ist auch das Gewicht der zu lagernden Waren. Schwere Industriematerialien wie beispielsweise Beton, können sich schnell zu einem sehr hohen Gewicht aufsummieren, welches auf das Regal einwirkt. Ein Palettenregal kaufen geht inzwischen online sehr einfach. Dort können die Regale den eigenen Erfordernissen angepasst werden.

Um die Qualität eines Palettenregals zu beurteilen, sollte überprüft werden, ob die Regale entsprechende Richtlinien – wie z.B. den Richtlinien der gewerblichen Berufsgenossenschaft – erfüllen. Auch ein Blick auf die statische Berechnung kann sinnvoll sein. So ist der Sicherheitskoeffizient nach der deutschen Fassung der DIN EN 15512:2020 höher als bei der internationalen Fassung.

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Unternehmen, die große Regalanlagen besitzen, müssen in regelmäßigen zeitlichen Abständen für die Sicherheit dieser Anlagen sorgen. Andernfalls können Betriebsmittel und auch Mitarbeiter, was natürlich deutlich dramatischer ist, gefährdet sein. Wie können nun Unternehmen für die Sicherheit ihrer Regalanlagen sorgen? Diese und weitere Fragen werde ich im folgenden Beitrag behandeln.

Regelmäßige Regalprüfungen

Sogenannte Regalprüfungen, die am besten nach vorgegebenen Bestimmungen ablaufen, müssen Unternehmen mit Regalanlagen regelmäßig durchführen. Eine Regalprüfung umfasst die Kontrolle der Regale und all ihrer Bestandteile. Der Gesetzgeber sieht dabei bestimmte Rahmenbedingungen vor. So müssen Regalanalgen in definierten zeitlich Abständen und in einer systematischen Vorgehensweise untersucht werden. Für Unternehmen spielt diese Form der Überprüfung vor allem im Schadensfall eine wichtige Rolle. Denn sollte sich hier herausstellen, dass das Regal nicht ordnungsgemäß überprüft wurde, können sich daraus Haftungsansprüche an das Unternehmen ergeben. Besonders fatal ist ein solcher Schadensfalls natürlich, wenn Mitarbeiter zu Schaden gekommen sind. Durch durch eine entsprechend vom Gesetzgeber vorgeschriebene Regalprüfung im Vorfeld können Haftungsgründe für Unternehmen abgewehrt werden. Neben der Unfallvermeidung sorgt eine derartige Überprüfung auch dafür, dass die Reparaturkosten möglichst gering gehalten werden, indem Mängel möglichst früh repariert werden können.

Wie bereits erwähnt, müssen Regalprüfungen entsprechend den gesetzlichen Normen vorgenommen werden. Dies bedeutet eine vorgegebene Abfolge von Inspektionsschritten. Als erstes wird überprüft, ob die Regalanlage korrekt, das heißt entsprechend der Montagevorgaben, errichtet wurde. Fehler beim Aufbau eines Regals können extrem gefährlich sein, darum ist hierbei besondere Vorsicht geboten. Ist das Regal korrekt errichtet worden, wird genau untersucht, ob an Teilen der Konstruktion etwaige Schäden vorhanden sind. Aufgrund der physikalischen Gesetze spielen dabei natürlich die unteren Ablagefächer eines Regals die wichtigste Rolle. Sind es schließlich die unteren Abschnitte eines Regals, die das meiste Gewicht tragen müssen.

Erfüllt ein Regal alle Anforderungen, dann erhält dieses nach der erfolgreichen Prüfung eine Plakette. Diese fungiert als Nachweis für die erfolgreiche Inspektion. Zusätzlich findet sich auf der Plakette der nächste Prüftermin für das Regal.

Ist eine Regalprüfung verpflichtend?

Unternehmen, die Regalanalgen betreiben, müssen eine Regalprüfung nach DGUV vornehmen. Diese Überprüfung ist nach DIN 15635 vorzunehmen und wird in der Betriebssicherheitsverordnung spezifiziert. Dies macht auch viel Sinn, da es grundsätzlich im Lager von Unternehmen ein großes Gefährdungspotential gibt. Beim täglichen ein- und ausräumen von Regalen können diese zudem leicht beschädigt werden. Daher ist die wöchentliche Sichtprüfung und die Prüfung durch einen Experten im Abstand von einem Jahr essentiell, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die wöchentliche Sichtprüfung wird durch speziell geschulte Mitarbeiter durchgeführt, die aus dem eigenen Unternehmen stammen und so praktisch im eigenen Haus die Sichtkontrollen durchführen. Dabei wird in erster Linie darauf geachtet, dass die entsprechenden Waren korrekt eingelagert worden sind und, ob der Zustand der Regale ordnungsgemäß ist. Die jährliche Expertenkontrolle wird von Dienstleistern durchgeführt, die den technischen Regeln der TRBS 1203 entsprechend ausgebildet wurden.

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Der zunehmende weltweite Ressourcenverbrauch tritt insbesondere bei jungen Kunden immer mehr ins Bewusstsein. Eine Folge davon ist, dass sich Unternehmen ebenfalls Gedanken machen müssen, wie sie ihren eigenen Ressourcenverbrauch verringern können. Andernfalls wandern Kunden gerne zur umweltfreundlicheren Konkurrenz ab. Oftmals auch, wenn dies bedeutet einen etwas höheren Preis zahlen zu müssen. Der Einweg-Kaffeebecher ist zum Sinnbild des hemmungslosen Konsums geworden. Unternehmen, die einen möglichst bequemen Konsum anbieten, haben bei Kunden, die sich nur für Konsum interessieren, die Nase vorn. Kosten für Umwelt und Gesellschaft sind weitestgehend irrelevant bei der Kaufentscheidung innerhalb dieser Gruppe von Konsumenten. Dem gegenüber stehen Konsumenten, denen Konsum grundsätzlich zwar wichtig ist, aber verdeckte Kosten für Umwelt und Gesellschaft eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Kaufentscheidung besitzen. Um diese – oftmals zahlungskräftigen – Kunden von den eigenen Produkten und Dienstleistungen zu überzeugen, ist ein umweltbewusstes Auftreten wichtig. In der Realität gibt es neben diesen beiden Extremen zahlreiche Grautöne: Kunden, denen die Abwägung von verdeckten (!) ökologischen und sozialen Kosten bei der Kaufentscheidung eine mehr oder weniger wichtige Rolle spielt, aber grundsätzlich beeinflussend wirkt. Konsumenten, die sich ganz und gar nicht für ihre Konsumfolgen interessieren, machen inzwischen nur noch eine kleine Minderheit aus. Die überwiegende Mehrheit wird sich zwischen beiden Extremen bewegen. Marken, die sich „“Umweltbewusstsein“ auf die Fahne schreiben, werden von dem Groß der Konsumenten als positiv wahrgenommen.

Nachhaltige Produktverpackungslösungen für Speisen und Getränke

Der Pizzakarton ist ein klassisches Beispiel für Einmalverpackungen, die zu einer hohen Ressourcenverschwendung führen. Der Pizzakarton, der einmal mit einer Pizza in Kontakt gekommen ist und aufgrund der Fetts nicht mehr in der Papiermüll entsorgt werden kann, verlässt damit die Möglichkeit, zu Papier/Karton recycelt werden zu können. Unternehmen, wie Mehrweg.Pro bieten für Lieferdienste Mehrweg-Pizzakartons an, die nach einer Reinigung mehrmals verwendet werden können und dadurch große Mengen Verpackungsmüll vermeiden. Durch den Einsatz derartiger innovativer Lösungen können Unternehmen zeigen, dass sie verantwortungsbewusst handeln und aktiv dazu beitragen, Unmengen an einmal verwendeten Pizzakartons einzusparen.

Auch der zuvor erwähnte Einweg-Kaffeebecher, wird zunehmend in immer mehr Cafés durch den Mehrweg-Kaffeebecher ersetzt. Das Schicksal zahlreicher Einmal-Kaffeebechern kann man jeden Tag auf den Straßen großer Städte beobachten: Kaum ist der Kaffee (oder auch das Softgetränk) ausgetrunken, wird der leere Becher achtlos auf den Boden fallen gelassen. Dessen Entsorgung können dann anderen Menschen übernehmen. Ein Pfandsystem für Mehrweg-Becher kann diese unnötige Umweltverschmutzung verhindern. In den meisten Cafés kann auch gerne der eigene Kaffeebecher mitgebracht werden und das bestellte Getränkt eingefüllt werden. Diese Art von Flexibilität wird für Unternehmen mit einer umweltbewussten Zielgruppe in Zukunft immer wichtiger. Denn Kaufentscheidungen werden danach getroffen, ob es möglich ist, Konsum und Ökologie zu vereinbaren. Das Produkt alleine nimmt an Bedeutung ab, während das „Drum-Herum“ wichtiger wird. Insgesamt bleibt es, wie es immer war. Die Bedürfnisse der Kunden entwickeln sich weiter und Unternehmen sind gezwungen sich diesen Entwicklungen anzupassen. Wer es nicht schafft, bestraft der Markt.

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