Auch im Jahr 2014 kommen auf uns wieder einige steuerlichen Änderungen zu, die uns zum Teil entlasten und zum Teil belasten.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich 2014 von 8.130€ auf 8.354€, also müssen wir 2014 unser Einkommen erst über 8.354€ versteuern.

Altersvorsorgeaufwendungen

Auch hier gibt es wieder einige eher kleinere Änderungen. So können 2014 nun Beiträge zur Rentenversicherung im Umfang von 78% steuerlich abgesetzt werden. Das sind 2% mehr im Vergleich zu 2013.

Allerdings können Alleinstehende maximal 15.600€ Euro im Jahr steuerlich absetzten und Ehepaare maximal 31.200€.

Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigen in den alten Bundesländern von 5.800€ auf 5.950€ und in den neuen Bundesländern von 4.900€ auf 5.000€ im Monat.

Bemessungsgrundlage bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bemessungsgrundlage bei den Kranken- und Pflegeversicherungen wurde bundesweit auf 4.050€ je Monat angehoben. Die Beitragssätze bleiben wahrscheinlich auch 2014 im Vergleich zu 2013 in allen Sozialversicherungszweigen gleich.

Wohn-Riester

Ab Anfang 2014 kann das in einem Wohn-Riestervertrag angesparte Vermögen nun ganz oder teilweise entnommen werden.

Allerdings müssen bei Teilentnahmen mindestens 3.000€ entnommen werden und auch mindestens 3.000€ im angesparten Vermögen verbleiben.

Besteuerung von Alterseinkünften

Rentner dürfte diese Änderung nicht erfreuen, denn 2014 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 66% auf 68%, womit nur noch 32% der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben.

Diese Änderung gilt aber nur für 2014 neu hinzukommende Rentenjahrgänger.

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen möchten, müssen Sie diesen Vorteil auch versteuern, doch besonders Elektrofahrzeuge sind in Ihrer Anschaffung sehr teuer, weshalb Sie auch einen großen Anteil versteuern müssten. Doch wer nun 2014 sich einen Elektrowagen oder ein extern aufladbares Hybridfahrzeug anschafft, für den wird der Anschaffungspreis für die steuerliche Berechnung verringert. So wird der Anschaffungspreis pro Kilowattstunde Batteriekapazität um 450€ reduziert, doch es gilt ein Höchstabzugsbetrag von 9.500€ je Wagen.

Erste Tätigkeitsstätte

Die erste Tätigkeitsstätte ist nun die ortsfeste betriebliche Einrichtung vom Arbeitgeber, in welcher der Mitarbeiter dauerhaft zugeordnet ist, also beispielsweise sein Büro.

Nun werden Fahrten von der Wohnung zu der ersten Tätigkeitsstätte mit Hilfe der Entfernungspauschale abgerechnet. Fahrten von der Wohnung zu anderen Tätigkeitsstätten hingegen, werden mit den Reisekostengrundgrundsätzen abgerechnet.

Sachbezugswerte

Sachwerte wie Mahlzeiten oder Unterkunft können Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Höhe einstreichen ohne diesen Vorteil versteuern zu müssen.  Solche Sachwerte sind bei der Lohnabrechnung mit den amtlichen Sachbezugswerten zu berücksichtigen.

Für 2014 wurde der Monatswert für Verpflegung auf 229€ angehoben, 3€ für ein Mittag- oder Abendessen und 1,63€ für ein Frühstück.

Der Monatswert für die Unterkunft oder Mieten steigt 2014 auf 221€.

Verpflegungsmehraufwand

Jeder der mehr als 8 Stunden dienstlich außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (siehe oben) arbeitet kann den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Beispielsweise wenn ein Unternehmensberater für mehr als 8 Stunden bei einem Kunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstelle arbeitet. Ab Anfang 2014 kann der Arbeitgeber bei einer solchen auswärtigen Tätigkeit eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro steuerfrei erstatten. Bei einer Abwesenheit über den gesamten Tag beträgt diese Pauschale 24€.

Wenn ein Unternehmensberater beispielsweise im Hotel übernachtet können jeweils für den Anreise- und Abreisetag pauschal 12€ erstattet werden.

Wenn sich allerdings der Arbeitgeber gegen einen Verpflegungsmehraufwand ausspricht und diesen nicht zahlt, können Sie diese oben genannten Beträge bei ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzten.

Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen

Der Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen beträgt nun auch 19% und nicht mehr 7% wie zuvor.

E-Bilanz

Für den Veranlagungszeitraum 2013 sind nun alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu senden. Nun gilt nicht länger die Übergangsregelung.

Neue Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wenn Sie als Unternehmer Ihre Waren in ein anderes EU-Land versenden fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Aber Sie müssen dann auch nachweisen können, dass Ihre Ware auch in den Mitgliedsstaat gelangt ist. Wenn Sie als Unternehmer die Ware selber verschicken oder eben abholen, kann diese innergemeinschaftliche Lieferung nur mit einer sogenannten Gelangenbestätigung nachgewiesen werden.

Für näher Fragen würde ich mich immer an meinen Steuerberater wenden, denn auch ich bin alles andere als ein Steuerexperte.

 

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Diese Fragen stellen sich insbesondere Existenzgründer und Jungunternehmer; denn schließlich kostet der Steuerberater  viel Geld, Geld welches man besser in sein Unternehmen stecken könnte. Natürlich können Sie Ihre Steuern ausschließlich selber machen, da es keine rechtliche Verpflichtungen gibt, dass Sie einen Steuerberater beauftragen müssen. Doch ist es auch wirklich sinnvoll?

Steuern sind ein sehr komplexes Thema

Wenn sie nicht die Zeit oder die Lust haben sich tiefer mit der Materie zu beschäftigen, dann sollten Sie dementsprechend einen Steuerberater aufsuchen. Aber es reicht nicht aus, sich einmal mit dem Thema Steuern zu beschäftigen; stets müssen Sie sich über neue Gesetze und Vorschriften informieren. Denn bei so vielen Gesetzen werden diese Gesetze auch gerne (nach Belieben) verändert, gelockert, aufgehoben, hinzugefügt oder was auch immer.

Fehler können sehr teuer werden

Wenn Sie Fehler bei Ihrer Steuererklärung machen, kann dies sehr viel Geld kosten oder sie sogar ins Gefängnis bringen und deshalb ist es besonders bei unklaren Dingen sehr wichtig besser etwas Geld in die Hand zu nehmen und einen Steuerberater aufzusuchen.

Der zeitliche Aspekt

Sich in die Materie Steuerrecht einzuarbeiten und stets auf den neuesten Stand zu sein kostet viel Zeit. Wer dann noch versucht jeden möglichen Cent an Steuern zu sparen, wird schnell feststellen, dass dieses Thema wirklich extrem Zeitaufwendig sein kann.

Also Steuerberater ja oder nein?

Wenn Sie Interesse und die notwendige Zeit haben sich in das Thema einzuarbeiten können Sie ohne weiteres selber Ihre Steuern machen. Doch sobald Sie sich bei bestimmten Fragen nicht sicher sind, lohnt sich auf alle Fälle der Gang zum Steuerberater. Vereinbaren Sie doch einfach einen Gesprächstermin und dann können Sie Ihren Steuerberater mit Fragen löchern.

Allerdings wenn Sie nur halbherzig an dieses Thema heran gehen und eigentlich gar keine Lust haben alles selber zu machen, dann gehen Sie besser zum Steuerberater. Sparen Sie diese Zeit und investieren Sie Ihre Zeit lieber in Ihr Business. Denn oft sollten sie sich lieber auf Ihre Kerntätigkeit konzentrieren und Dinge die nicht zu Ihrer Kerntätigkeit gehören outsourcen.

Ziel dieser Artikelserie ist, dass Sie Ihre Steuern selber machen können, aber Sie auch genau wissen, wann Sie besser Ihren Steuerberater aufsuchen.

So ziemlich jeder hasst es sich um seine Steuern zu kümmer, Existenzgründer und Unternehmer wohl noch deutlich. Denn schließlich kostet es viel Zeit und Geld. Wer dann auch noch in Deutschland sein eigenes Unternehmen gründen möchte, dem kann ich nur gratulieren, denn in kaum einem anderen Land gibt es so viele steuerlichen Normen, Gesetze und Vorschriften.

Doch so viele Gesetze geben dem findigen Unternehmer auch die Möglichkeit kräftig Steuern zu sparen.

Die nächste gute Nachricht für den findigen Unternehmer ist, dass die Steuern in Zukunft wohl beständig steigen werden, vor allem dann wenn die Schulden Deutschlands ansteigen und der deutsche Staat die steigenden Zinsen begleichen muss. Denn schließlich ist die größte Einnahmequelle des Staates der Fiskus.y

Deshalb sollte sich jeder (auch angehende) Unternehmer mit dem Thema Steuern auseinandersetzen oder haben sie etwa Geld zu verschenken?

Sicherlich muss niemand zum Steuerexperten werden, doch Grundwissen in der Materie ist sehr hilfreich Geld zu sparen, Geld welches Sie besser in Ihr Unternehmen investieren können, als dieses dem Staat leichtfertig zu überlassen.

Nach und nach werden wir das Thema Steuern in dieser Artikelserie betrachten und hoffentlich etwas Licht uns Dunkel bringen. Ich bin bemüht alles so verständlich, wie nur möglich zu beschreiben und unser Juristen-Deutsch außen vor zulassen, sodass Sie auch ohne Vorkenntnisse alles verstehen.

Im folgenden finden Sie eine Übersicht der bisher veröffentlichten Artikeln dieser Serie.

Überblick:

1. Steuern selber machen oder zum Steuerberater?

2. Gewerbetreibender oder Freiberufler?

3. Muss ich als Gewerbetreibender mehr Steuern als ein Freiberufler zahlen?

4. Einfache oder doppelte Buchführung?

 

 

Jedes Jahr dieses Problem: die Jahressteuererklärung muss fertig werden! Und dazu gehört auch die Einkommenssteuer. Glück gehabt, wer als Unternehmer nicht bilanzieren muss. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die nicht mehr als 500.000 € Umsatz oder nicht mehr als 50.000 € Gewinn erwirtschaften, können den Gewinn mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dann die EÜR-Anlage des Finanzamtes ausfüllen, das ist schnell erledigt. Weiterlesen