Strategisches Management

Für viele Selbständige ist ein Firmenwagen unverzichtbar. Sie müssen vielleicht Kunden besuchen, Projekte vor Ort beaufsichtigen, neue Kunden akquirieren usw.

Zunächst möchte ich auf einige grundsätzliche Dinge eingehen, die bei der Anschaffung eines Firmenwagens beachtet werden sollten. Zum Schluss des Artikels möchte ich dann kurz eine Webseite vorstellen, auf der sie einen Firmenwagen per Leasingübernahme kaufen können.

Ich habe mich dort selber schon umgesehen und habe einige – auf den ersten Blick – ganz interessante Wagen gefunden.

Wann kann ich die Kosten eines Firmenwagens betrieblich geltend machen?

Im besten Fall nutzen sie ihren Firmenwagen zu mindestens 50% betrieblich, dann gehört der Firmenwagen zu ihrem betrieblichen Vermögen und sie können die Kosten, die Ihr Betriebswagen verursacht voll zu den Betriebsausgaben zählen.

Um festzustellen, ob sie Ihren Firmenwagen zu mindestens 50% betrieblich nutzen, müssen sie über drei Monate ein Fahrtenbuch führen. Dort zeichnen sie ihre privaten und betrieblichen Fahrten auf. Im besten Fall nutzen sie einfach ein vorgefertigtes Fahrtenbuch, dass alle notwendigen Informationen abfragt.

Alternativ können sie natürlich selber eine Tabelle aufstellen, die alle notwendigen Informationen beinhalten muss. Zu den notwendigen Informationen einer betrieblichen Fahrt zählen:

  • Datum
  • Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der Fahrt
  • Reiseziel, Reiseroute und Zweck der Fahrt
  • Angaben der aufgesuchten Geschäftskontakte

Bei einer privaten Fahrt müssen sie neben der Angaben zum Kilometerstand nur noch darauf Verweisen, dass es sich bei dieser Fahrt um einen privaten Ausflug mit dem Firmenwagen handelt.

Wenn Sie feststellen, dass sie ihren Firmenwagen weniger als 50% betrieblich nutzen, dann müssen sie ein vollständiges Fahrtenbuch über ihre betrieblichen und privaten Fahrten führen. Die Kosten des Wagens werden dann je nach Höhe der betrieblicher Nutzung anteilig ihren Betriebsausgaben angerechnet.

 

Einen Firmenwagen als geldwerten Vorteil bei der Einkommensteuer angeben

Da Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Firmenwagen auch privat nutzen werden, müssen sie beachten, dass so ein geldwerter Vorteil entsteht, den sie ebenfalls versteuern müssen.

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Ja, sie sehen das Finanzamt/ der Staat holt sich schon sein Geld…

Aber sie können sich immerhin darüber freuen, dass das Finanzamt ihnen hier zwei Möglichkeiten zugesteht diesen geldwerten Vorteil zu ermitteln:

Erste Möglichkeit: 1% Regelung

Klingt zuerst recht simpel, aber auch hier ist es etwas komplizierter, als man zuerst hoffen mag.

Sie nehmen 1% des Listenpreises ihres Wagens und setzen diese 1% des Listenpreises (Bruttolistenpreis) als geldwerten Vorteil jeden Monat an. Ein Wagen der einen Listenpreis  von 50.000€ hat, würde Ihnen so einen Geldwerten Vorteil von mindestens 500€ im Monat bringen.

Hinzu kommt aber noch eventuell die Fahrt vom Wohnort zur ersten Arbeitsstätte.

Wir gehen mal von einer Strecke von 20km aus, die sie benötigen, um von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte zu gelangen.

Den Geldwerten Vorteil der Fahrstrecke berechnen wir wie folgt:

Bruttolistenpreis des Wagens * 0,0003 * Strecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte

In unserem Beispiel kommen wir zu folgendem Ergebnis: 50.000 * 0,0003 * 20 = 300€

Insgesamt müssen sie also mit einem geldwerten Vorteil von 800€ (300€+500€) im Monat rechnen, falls sie diese Möglichkeit der Berechnung verwenden.

Zweite Möglichkeit: Fahrtenbuch

Wenn sie auf diese pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils verzichten möchten, bietet es sich noch an ein Fahrtenbuch zu führen und auf Grund der privaten Fahrten den geldwerten Vorteil zu berechnen.

 

Ich möchte jetzt noch darauf hinweisen, dass ich natürlich kein Steuerberater bin und in diesem Artikel lediglich meine persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse aufgeschrieben habe. Zur Sicherheit lohnt es sich auf jeden Fall einen Steuerberater hinzu zuziehen.

Wie komme ich zu einem Firmenwagen?

Ich halte Leasing in den meisten Fällen für die beste Möglichkeit einen Firmenwagen zu beschaffen. Denn so fallen die Kosten für die Anschaffung eines Autos nicht auf einem Mal an, sondern werden über viele Monate verteilt und natürlich können sie die Leasingraten, sowie auch eine eventuelle Leasing-Sonderzahlung steuerlich als Betriebsausgabe festhalten.

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Ganz interessant finde ich auch die Möglichkeit einer Leasingübernahme. Hier können sie bereits verleaste Fahrzeuge übernehmen und wenn sie sich genau umschauen durchaus gutes Geld sparen. So finden sie beispielsweise schicke bmw modelle auf leasingtime.de

Genau wie bei jedem anderen Kauf gebrauchter Fahrzeuge sollten sie sich ein potentiellen Firmenwagen natürlich äußerst genau ansehen, bevor sie sich für einen Kauf entscheiden.

 

Bildquelle: © canonieri – Fotolia.com

 

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