So ist der Blog aufgebaut
Der Blog ist in 4 Oberkategorien gegliedert. Diese Kategorien spiegeln den zeitlichen Ablauf bei der Gründung eines Online-Business wieder. Mehr dazu im Folgenden:
Idea - Geschäftsidee
Alles beginnt mit einer Idee. Wenn du noch nicht weißt, wie du im Internet Geld verdienen kannst, findest du hier zahlreiche Geschäftsideen. Mit Sicherheit entdeckst du hier eine perfekte Geschäftsidee für dich. Denn Ziel deines Online-Businesses sollte nicht nur sein, Geld zu verdienen, sondern auch Spaß zu haben.
Concept - Geschäftsmodell
Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um erfolgreich im Internet Geld zu verdienen. Auf das Geschäftsmodell kommt es an. In dieser Kategorie findest du wichtige Beiträge, die dir dabei helfen Schritt für Schritt ein profitables Geschäftsmodell zu entwickeln.
Launch - Umsetzung
Das Geschäftsmodell steht! Nun geht es darum dein Business zu starten, sprich in die Realität umzusetzen. In der Kategorie „Launch“ findest du alles, was du für die Umsetzung deines Online-Business benötigst.
Upgrading - Weiterentwicklung
Entwickle dein eigenes Online-Business weiter, mit dem Ziel mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig deinen persönlichen Zeiteinsatz zu reduzieren! Ein Online-Business eignet sich häufig ideal dazu, Aufgaben zu outsourcen und so ein passives Einkommen zu generieren.













Gewerbetreibender oder Freiberufler?
Diese Frage stellen sich wohl viele angehenden Selbständigen, denn viele glauben als Freiberufler sei man von den Steuern weitgehend befreit. Womit wir uns im nächsten Artikel beschäftigen.
Ganz allgemein gilt zunächst einmal, dass sich eine freiberufliche Tätigkeit vor allem durch den vorrangigen Einsatz der geistigen und persönlichen Arbeitsleistung auszeichnet.
Das heißt also, dass Freiberufler weder mit Waren oder Maschinen zu tun haben (oder sehr nur sehr untergeordnet) und Freiberufler eine große Portion beruflicher und/oder akademischer Qualifikation oder eigenschöpferische Begabung besitzen.
Zur weitere Einordnung gibt es die sogenannten Katalogberufe, katalogähnlichen Berufe und Tätigkeitsberufe. Wer nun zu einer der drei Einordnungen zählt ist ein Freiberufler, wer nicht ist in der Regel ein Gewerbetreibender.
Katalogberufe
Katalogberufe sind wiederum in 4 Berufsgruppen aufgeteilt:
Heilberufe
Hierzu gehören: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.
Informationsvermittelnde Berufe und Kulturberufe
Zu den Informationsvermittelnden Berufen und Kulturberufen zählen: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Lehrer, Schriftsteller und Erzieher.
Naturwissenschaftliche und technische Berufe
Sind Berufe wie: Sachverständiger, Architekten, Vermessungsingenieure und Lotsen.
Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
Hierzu gehören: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte.
Wichtig ist natürlich, ob dieser Beruf dann auch ausgeübt wird, denn wenn Sie Notar sind, aber ein Handelsgewerbe gründen möchte sind Sie selbstverständlich kein Freiberufler.
Katalogähnliche Berufe:
Ausschlaggebend dafür ob Sie einen katalogähnlichen Beruf ausüben ist, dass Ihre Ausbildung und Ihre konkrete Tätigkeit mit einem Katalogberuf vergleichbar sind. Beispielsweise Psychotherapeuten zählen sehr häufig zu dieser Gruppe.
Tätigkeitsberufe:
Auch Tätigkeitsberufe werden wieder in verschiedene Gruppen aufgeteilt:
Wissenschaftliche Tätigkeit:
also Forschung, Lehrtätigkeit, Verfassen von Fachbüchern oder Fachaufsätzen etc.
Künstlerische Tätigkeit:
trifft zu wenn Sie eigenschöpferisch tätig sind.
Schriftstellerische Tätigkeit:
hierzu zählen dann auch wieder Berufe wie Autoren, Lektoren, Redenschreiber und sogar Werbetexter.
Erzieherische Tätigkeit:
beispielsweise in der Erziehungshilfe.
Unterrichtende Tätigkeit:
Entscheidend für diese Tätigkeit ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten oder Kenntnissen. Somit gehören zu dieser Gruppe auch z.B. Tanzlehrer oder Fahrlehrer.
Gemischte Tätigkeit:
Als wenn das nicht alles schon kompliziert genug ist, gibt es zudem auch noch die sogenannte gemischte Tätigkeit. Wenn Sie beispielsweise als Innenarchitekt die Dekoration und Einrichtung auch selber verkaufen zählen Sie zu einer gemischten Tätigkeit und sind damit ein Gewerbetreibender. Denn mit einer gemischten Tätigkeiten sind Sie automatisch ein Gewerbetreibender.
Wenn Sie sich noch immer nicht sicher sind, zu welcher Gruppe Sie nun gehören fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.
Also nun wissen Sie hoffentlich zu welcher Gruppe Sie gehören und im nächsten Artikel schauen wir uns an, ob Sie als Freiberufler wirklich so viel weniger Steuer zahlen müssen im Gegensatz zum Gewerbetreibenden. Oder ob sich die Steuerbelastung nicht doch vielleicht ausgleicht.
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