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Zum Umlaufvermögen gehört alles, was dem Unternehmen kurzfristig dient. Steht somit dem Anlagevermögen gegenüber. Das Umlaufvermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite (Aktiva) gelistet. Hierzu zählen also:

  • Vorräte
    • Roh-/ Hilfs- und Betriebsstoffe
    • unfertige Erzeugnisse
    • fertige Erzeugnisse
    • geleistete Anzahlungen
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
    • Forderungen gegen verbundene Unternehmen
    • Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    • sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens
  • Liquiden Mittel
    • Kassenbestände
    • Guthaben bei Kreditinstituten

Wichtig damit Vermögensgegenstände dem Umlaufvermögen angehören ist, dass diese Gegenstände im Betriebsprozess umgesetzt werden und sich so der Wert durch häufige Zu- und Abgänge verändert.

Meist werden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens mit eigenem Kapital finanziert, doch viele Unternehmen nutzen auch kurzfristige Lieferantenkredite, um beispielsweise Betriebsmittel zu finanzieren.

 

Bildquelle: Esther Stosch  / pixelio.de