Zum Umlaufvermögen gehört alles, was dem Unternehmen kurzfristig dient. Steht somit dem Anlagevermögen gegenüber. Das Umlaufvermögen wird in der Bilanz auf der Aktivseite (Aktiva) gelistet. Hierzu zählen also:
- Vorräte
- Roh-/ Hilfs- und Betriebsstoffe
- unfertige Erzeugnisse
- fertige Erzeugnisse
- geleistete Anzahlungen
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Liquiden Mittel
- Kassenbestände
- Guthaben bei Kreditinstituten
Wichtig damit Vermögensgegenstände dem Umlaufvermögen angehören ist, dass diese Gegenstände im Betriebsprozess umgesetzt werden und sich so der Wert durch häufige Zu- und Abgänge verändert.
Meist werden Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens mit eigenem Kapital finanziert, doch viele Unternehmen nutzen auch kurzfristige Lieferantenkredite, um beispielsweise Betriebsmittel zu finanzieren.
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