So ist der Blog aufgebaut

Der Blog ist in 4 Oberkategorien gegliedert. Diese Kategorien spiegeln den zeitlichen Ablauf bei der Gründung eines Online-Business wieder. Mehr dazu im Folgenden:

Idea - Geschäftsidee

Alles beginnt mit einer Idee. Wenn du noch nicht weißt, wie du im Internet Geld verdienen kannst, findest du hier zahlreiche Geschäftsideen. Mit Sicherheit entdeckst du hier eine perfekte Geschäftsidee für dich. Denn Ziel deines Online-Businesses sollte nicht nur sein, Geld zu verdienen, sondern auch Spaß zu haben.

Concept - Geschäftsmodell

Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um erfolgreich im Internet Geld zu verdienen. Auf das Geschäftsmodell kommt es an. In dieser Kategorie findest du wichtige Beiträge, die dir dabei helfen Schritt für Schritt ein profitables Geschäftsmodell zu entwickeln.

Launch - Umsetzung

Das Geschäftsmodell steht! Nun geht es darum dein Business zu starten, sprich in die Realität umzusetzen. In der Kategorie „Launch“ findest du alles, was du für die Umsetzung deines Online-Business benötigst.

Upgrading - Weiterentwicklung

Entwickle dein eigenes Online-Business weiter, mit dem Ziel mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig deinen persönlichen Zeiteinsatz zu reduzieren! Ein Online-Business eignet sich häufig ideal dazu, Aufgaben zu outsourcen und so ein passives Einkommen zu generieren.

Die aktuellsten Beiträge im Blog

Rechtsformen im Überblick

Mobilfunkanbieter für Deutschland und der Türkei

Auf www.ayyildiz.de findet man einen sehr interessanten Mobilfunkanbieter, der günstige Tarife für Deutschland und die Türkei anbietet. Diese Tarife sind besonders für Menschen deren Familien noch in der Türkei leben oder die geschäftlich…
Globalisierung

Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Die Globalisierung Teil 2

Im letzten Artikel haben wir bereits über einige Aspekte der Globalisierung gesprochen. Mit diesen Artikeln möchte ich insbesondere auch über die negativen Seiten der Globalisierung sprechen und diese Entwicklung von einer Seite betrachten…
Globalisierung

Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Die Globalisierung Teil 1

Die Globalisierung beeinflusst uns wie kaum ein anderer Prozess. Wir essen Käse aus den Niederlanden, kaufen Spielzeug aus China und fliegen in die Karibik um Urlaub zu machen. Unsere Kleidung kaufen wir von einer italienischen Designer Marke,…
Internationalisierung von Unternehmen

Internationalisierung von Unternehmen

Nachdem wir im letzten Artikel die Typologie der Unternehmen abgeschlossen haben, widmen wir uns nun einem sehr interessanten Thema Nicht nur Großunternehmen versuchen sich inzwischen international zu etablieren auch kleinere Unternehmen…
Equity Joint Venture

Equity Joint Venture

Ein Equity Joint Venture bezeichnet eine gemeinsam von zwei oder mehr Unternehmen getragene Gesellschaft. Deshalb im Deutschen auch Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet. Oft werden die Anteile (=Equity) gleichmäßig  an die Partnerunternehmen…
Ziele Pläne Erwartungen 2014

Typologie von Unternehmen – Arten von Unternehmensverbindungen

Der letzte Beitrag behandelte den Kooperationsgrad als Unterscheidungskriterium. Je nach Motivation kann es sinnvoll sein, näher mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten oder eben doch eine gewisse Unabhängigkeit zu bewahren. Man unterscheidet…
Messen zur Unternehmenspräsentation nutzen

Messen zur Unternehmenspräsentation nutzen

Sicherlich sind Messen alles andere als günstig, doch ich denke bei einer guten Vorbereitung und definierten Zielen können Sie auf Messen nicht nur gute Kontakte knüpfen, sondern oftmals auch Kunden und Kooperationspartner finden. Mobile…
Kooperationen von Unternehmen

Typologie von Unternehmen – Der Kooperationsgrad und Vorteile von Kooperationen

Ein weitere wichtiges Unterscheidungskriterium von Unternehmen neben der Größe und Branche und Rechtsform, ist der Kooperationsgrad. Denn Unternehmer vernetzen sich zur Verbesserung Ihrer Zielerreichung immer mehr mit anderen Unternehmen.…
Rechtsformen im Überblick

Typologie von Unternehmen – Rechtsformen im Überblick

Im letzten Beitrag haben wir Unternehmen anhand der Branche und Größe unterschieden; nun geht es um die Rechtsform von Unternehmen als Unterscheidungskriterium. Die Rechtsform nimmt im Unternehmen natürlich entscheidend Einfluss, denn…

Der neuste Beitrag in voller Länge

Steuern

Wie im letzten Beitrag bereits erwähnt bezeichnet man die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch als einfache Buchführung, währenddessen die Bilanzierung der doppelten Buchführung entspricht. Der Name „einfache Buchführung“ ist durchaus wörtlich zu verstehen, da diese Form der Buchführung deutlich weniger aufwändig ist -verglichen mit der Bilanzierung.

Wie funktioniert die einfache Buchführung?

Bei der einfachen Buchführung nutzen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, um Ihren Gewinn/Verlust zu berechnen.

Folgende Rechnung ergibt Ihren Gewinn bzw. Verlust:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust

Im Unterschied zur doppelten Buchführung ist die einfache Buchführung eine Geldflussbetrachtung. Das heißt Sie haben erst dann Ausgaben, wenn tatsächlich Geld von Ihrem Konto abfließt oder wenn Sie Geld erhalten. Es ist somit nur relevant wann Sie oder Ihr Kunde die Rechnung begleichen und nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

Wenn Sie Ihrem Kunden Mitte Dezember 2013 eine Rechnung geschickt haben, aber dieser erst 2014 bezahlt, müssen Sie diese Rechnung zur Ihrer Gewinnermittlung für 2014 hinzurechnen und nicht zu 2013.

Wenn Ihnen ein Kunde eine Anzahlung leistet ohne, dass Sie bereits eine Leistung erbracht haben müssen Sie diese Anzahlung sofort als Einnahmen verbuchen und nicht erst nach Leistungserbringung.

Ausnahme für wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben

Dieses oben geschilderte Geldflussprinzip ist nicht bei wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben anzuwenden, welche zehn Tage vor Beginn oder nach Ende des Kalenderjahres entstehen.

Damit werden regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die in den Zeitraum vom 22. Dezember bis zum 10. Januar fallen steuerlich dem Jahr zugerechnet in den diese gehören.

Beispiel:

Wenn Sie die Dezember-Miete für Ihr Büro erst am 3. Januar zahlen, müssen Sie diese für das alte Jahr als Aufwand erfassen. Wenn Sie Ihre Januar-Miete schon am 25. Dezember Zahlen müssen Sie diese erst im nächsten Jahr berücksichtigen.

Betriebsvermögen

Da Sie zur Gewinnermittlung ausschließlich die Betriebseinnahmen und -ausgaben benötigen, wird von Ihnen keine Bewertung des Betriebsvermögens oder der Betriebsschulden verlangt.

Alles was Sie für Ihr Unternehmen einkaufen müssen Sie sofort als Betriebskosten verbuchen, ausgenommen sind allerdings die abnutzbaren Anlagegüter (z.B. Firmenwagen, Büroausstattung, Produktionsmaschinen). Bei diesen Gütern müssen Sie die steuerlichen Abschreibungsgrundsätze beachten und diese anwenden.

Weitere Infos zum Thema Abschreibung finden Sie hier.

Mit einer Abschreibung ist gemeint, dass die Anschaffungskosten über die im Steuergesetz festgelegte (fiktive) Nutzungszeit verteilt wird. Sie müssen also beispielsweise die Anschaffungskosten für eine Maschine über mehrere Jahre verteilen und können die gesamten Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebskosten deklarieren.

Die Anschaffungskosten für nicht abnutzbare Anlagegüter wie z.B. Grundstücke dürfen erst dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn Sie diese verkaufen oder aus Ihrem Betriebsvermögen herausnehmen.

Zudem sind Sie verpflichtet ein sogenanntes Anlageverzeichnis aller Ihrer abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegüter zu erstellen.

Die Umsatzsteuer

Wenn Sie durch eine vom Kunden gezahlte Rechnung Umsatzsteuer einnehmen wird diese zunächst als Betriebseinnahme angesehen. Wenn Sie dann bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wird die Umsatzsteuer als Ausgabe verbucht. Das Ergebnis ist somit, dass die Umsatzsteuer insgesamt gewinnneutral ist, sie beeinflusst also nicht ihren Gewinn.

Die Vorsteuer, die Sie bezahlen, wenn Sie die Rechnung Ihres Lieferanten begleichen wird ebenso zunächst als Betriebsausgabe verbucht. Wenn Sie die gezahlte Vorsteuer dann vom Finanzamt erstattet bekommen können Sie diese als Betriebseinnahem verbuchen.

Bildquelle: © dwphotos – istockphoto.com