So ist der Blog aufgebaut

Der Blog ist in 4 Oberkategorien gegliedert. Diese Kategorien spiegeln den zeitlichen Ablauf bei der Gründung eines Online-Business wieder. Mehr dazu im Folgenden:

Idea - Geschäftsidee

Alles beginnt mit einer Idee. Wenn du noch nicht weißt, wie du im Internet Geld verdienen kannst, findest du hier zahlreiche Geschäftsideen. Mit Sicherheit entdeckst du hier eine perfekte Geschäftsidee für dich. Denn Ziel deines Online-Businesses sollte nicht nur sein, Geld zu verdienen, sondern auch Spaß zu haben.

Concept - Geschäftsmodell

Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um erfolgreich im Internet Geld zu verdienen. Auf das Geschäftsmodell kommt es an. In dieser Kategorie findest du wichtige Beiträge, die dir dabei helfen Schritt für Schritt ein profitables Geschäftsmodell zu entwickeln.

Launch - Umsetzung

Das Geschäftsmodell steht! Nun geht es darum dein Business zu starten, sprich in die Realität umzusetzen. In der Kategorie „Launch“ findest du alles, was du für die Umsetzung deines Online-Business benötigst.

Upgrading - Weiterentwicklung

Entwickle dein eigenes Online-Business weiter, mit dem Ziel mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig deinen persönlichen Zeiteinsatz zu reduzieren! Ein Online-Business eignet sich häufig ideal dazu, Aufgaben zu outsourcen und so ein passives Einkommen zu generieren.

Die aktuellsten Beiträge im Blog

EASY2 Website Screenshot

Interview mit Daniel Kandora von EASY2

Online-Marketing wird immer komplexer, weshalb Unternehmen eine Vielzahl verschiedener Tools benötigen. Das Problem liegt nun darin, dass diese zahlreichen Marketing-Tools, die jeweils nur eine sehr spezielle Aufgabe übernehmen, zusammenarbeiten…

Wie kann man Bitcoin in Dollar online umrechnen?

Der Markt für Kryptowährungen entstand im Januar 2009 mit Bitcoin. Und am 26. September 2022 lag die Zahl der digitalen Vermögenswerte bei 9022. Die meisten Münzen sind in Teile zerlegt. Bitcoin wird zum Beispiel in Satoshi aufgeteilt.…

Wann ein professioneller IT-Service für Privat- und Businesskunden Sinn macht

Es gibt wohl kein Unternehmen und kaum einen Privatmenschen, der ohne die heute übliche komplizierte Technik auskommt. Insbesondere für Menschen, die weniger technikaffin sind oder schlicht keine Lust haben, viel Zeit mit der Fehlersuche…
Schriftzug MarketingPhoto by Merakist on Unsplash

Werbeartikel als Spiegel des Wissens über Ihre Kunden

Wer kennt ihn nicht: den typischen Kugelschreiber, der gerne an entsprechenden Werbeständen zu den verschiedensten Gelegenheiten verteilt wird. Der Kugelschreiber ist sicherlich das Produkt, welches als häufigstes im Rahmen von Marketing-Veranstaltungen…

Die richtige Verpackung für Online-Händler

Die richtige Verpackung spielt für Online-Händler aus zahlreichen Gründen eine wichtige Rolle. In diesem Beitrag werde ich die Bedeutung der Verpackung für Online-Händler näher betrachten und aufzeigen, was es bei der Auswahl der richtigen…

Ökologische Werbeartikel werden immer beliebter

Wegwerf-Artikel und andere billige (bzw. qualitativ minderwertige) Werbeartikel sind nicht mehr zeitgemäß und dies aus mehreren Gründen. Zum einen sollten Werbeartikel möglichst häufig genutzt werden, um den Marketing-Effekt zu erhöhen.…

Fit für die Wirtschaft mit dem richtigen Studiengang

Wer eine Karriere in großen Unternehmen anstrebt, wird über kurz oder lang nicht um ein betriebswirtschaftlich orientiertes Studium herumkommen. In Führungspositionen sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse häufig eine wichtige Einstellungsvoraussetzung.…
Hochwertige Inhalte erstellen

Mit WordPress einfach eine eigene Webseite aufbauen

Wordpress ist ein kostenloses Content-Management-System (CMS). CMS bezeichnet eine Software, die zur Erstellung, Bearbeitung und Darstellung von digitalen Inhalten eingesetzt wird. Neben Wordpress finden sich noch andere - teils sehr spezialisierte…

CBD und der wachsende Handel mit dem Cannabinoid

Die Abkürzung "CBD" ist seit einiger Zeit immer häufiger in den verschiedensten Produkten zu lesen und vielen Menschen dürfte nicht genau bekannt sein, was darunter zu verstehen ist. Daher werde ich zunächst erläutern, worum es sich bei…

Der neuste Beitrag in voller Länge

Steuern

Auch im Jahr 2014 kommen auf uns wieder einige steuerlichen Änderungen zu, die uns zum Teil entlasten und zum Teil belasten.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich 2014 von 8.130€ auf 8.354€, also müssen wir 2014 unser Einkommen erst über 8.354€ versteuern.

Altersvorsorgeaufwendungen

Auch hier gibt es wieder einige eher kleinere Änderungen. So können 2014 nun Beiträge zur Rentenversicherung im Umfang von 78% steuerlich abgesetzt werden. Das sind 2% mehr im Vergleich zu 2013.

Allerdings können Alleinstehende maximal 15.600€ Euro im Jahr steuerlich absetzten und Ehepaare maximal 31.200€.

Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigen in den alten Bundesländern von 5.800€ auf 5.950€ und in den neuen Bundesländern von 4.900€ auf 5.000€ im Monat.

Bemessungsgrundlage bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bemessungsgrundlage bei den Kranken- und Pflegeversicherungen wurde bundesweit auf 4.050€ je Monat angehoben. Die Beitragssätze bleiben wahrscheinlich auch 2014 im Vergleich zu 2013 in allen Sozialversicherungszweigen gleich.

Wohn-Riester

Ab Anfang 2014 kann das in einem Wohn-Riestervertrag angesparte Vermögen nun ganz oder teilweise entnommen werden.

Allerdings müssen bei Teilentnahmen mindestens 3.000€ entnommen werden und auch mindestens 3.000€ im angesparten Vermögen verbleiben.

Besteuerung von Alterseinkünften

Rentner dürfte diese Änderung nicht erfreuen, denn 2014 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 66% auf 68%, womit nur noch 32% der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben.

Diese Änderung gilt aber nur für 2014 neu hinzukommende Rentenjahrgänger.

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen möchten, müssen Sie diesen Vorteil auch versteuern, doch besonders Elektrofahrzeuge sind in Ihrer Anschaffung sehr teuer, weshalb Sie auch einen großen Anteil versteuern müssten. Doch wer nun 2014 sich einen Elektrowagen oder ein extern aufladbares Hybridfahrzeug anschafft, für den wird der Anschaffungspreis für die steuerliche Berechnung verringert. So wird der Anschaffungspreis pro Kilowattstunde Batteriekapazität um 450€ reduziert, doch es gilt ein Höchstabzugsbetrag von 9.500€ je Wagen.

Erste Tätigkeitsstätte

Die erste Tätigkeitsstätte ist nun die ortsfeste betriebliche Einrichtung vom Arbeitgeber, in welcher der Mitarbeiter dauerhaft zugeordnet ist, also beispielsweise sein Büro.

Nun werden Fahrten von der Wohnung zu der ersten Tätigkeitsstätte mit Hilfe der Entfernungspauschale abgerechnet. Fahrten von der Wohnung zu anderen Tätigkeitsstätten hingegen, werden mit den Reisekostengrundgrundsätzen abgerechnet.

Sachbezugswerte

Sachwerte wie Mahlzeiten oder Unterkunft können Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Höhe einstreichen ohne diesen Vorteil versteuern zu müssen.  Solche Sachwerte sind bei der Lohnabrechnung mit den amtlichen Sachbezugswerten zu berücksichtigen.

Für 2014 wurde der Monatswert für Verpflegung auf 229€ angehoben, 3€ für ein Mittag- oder Abendessen und 1,63€ für ein Frühstück.

Der Monatswert für die Unterkunft oder Mieten steigt 2014 auf 221€.

Verpflegungsmehraufwand

Jeder der mehr als 8 Stunden dienstlich außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (siehe oben) arbeitet kann den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Beispielsweise wenn ein Unternehmensberater für mehr als 8 Stunden bei einem Kunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstelle arbeitet. Ab Anfang 2014 kann der Arbeitgeber bei einer solchen auswärtigen Tätigkeit eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro steuerfrei erstatten. Bei einer Abwesenheit über den gesamten Tag beträgt diese Pauschale 24€.

Wenn ein Unternehmensberater beispielsweise im Hotel übernachtet können jeweils für den Anreise- und Abreisetag pauschal 12€ erstattet werden.

Wenn sich allerdings der Arbeitgeber gegen einen Verpflegungsmehraufwand ausspricht und diesen nicht zahlt, können Sie diese oben genannten Beträge bei ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzten.

Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen

Der Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen beträgt nun auch 19% und nicht mehr 7% wie zuvor.

E-Bilanz

Für den Veranlagungszeitraum 2013 sind nun alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu senden. Nun gilt nicht länger die Übergangsregelung.

Neue Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wenn Sie als Unternehmer Ihre Waren in ein anderes EU-Land versenden fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Aber Sie müssen dann auch nachweisen können, dass Ihre Ware auch in den Mitgliedsstaat gelangt ist. Wenn Sie als Unternehmer die Ware selber verschicken oder eben abholen, kann diese innergemeinschaftliche Lieferung nur mit einer sogenannten Gelangenbestätigung nachgewiesen werden.

Für näher Fragen würde ich mich immer an meinen Steuerberater wenden, denn auch ich bin alles andere als ein Steuerexperte.

 

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