So ist der Blog aufgebaut

Der Blog ist in 4 Oberkategorien gegliedert. Diese Kategorien spiegeln den zeitlichen Ablauf bei der Gründung eines Online-Business wieder. Mehr dazu im Folgenden:

Idea - Geschäftsidee

Alles beginnt mit einer Idee. Wenn du noch nicht weißt, wie du im Internet Geld verdienen kannst, findest du hier zahlreiche Geschäftsideen. Mit Sicherheit entdeckst du hier eine perfekte Geschäftsidee für dich. Denn Ziel deines Online-Businesses sollte nicht nur sein, Geld zu verdienen, sondern auch Spaß zu haben.

Concept - Geschäftsmodell

Eine gute Idee allein reicht nicht aus, um erfolgreich im Internet Geld zu verdienen. Auf das Geschäftsmodell kommt es an. In dieser Kategorie findest du wichtige Beiträge, die dir dabei helfen Schritt für Schritt ein profitables Geschäftsmodell zu entwickeln.

Launch - Umsetzung

Das Geschäftsmodell steht! Nun geht es darum dein Business zu starten, sprich in die Realität umzusetzen. In der Kategorie „Launch“ findest du alles, was du für die Umsetzung deines Online-Business benötigst.

Upgrading - Weiterentwicklung

Entwickle dein eigenes Online-Business weiter, mit dem Ziel mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig deinen persönlichen Zeiteinsatz zu reduzieren! Ein Online-Business eignet sich häufig ideal dazu, Aufgaben zu outsourcen und so ein passives Einkommen zu generieren.

Die aktuellsten Beiträge im Blog

Mann im Anzug trinkt Kaffee

Nearshore Dienste: Einen Entwickler mieten – für Ihr Start-up Unternehmen – auf kosteneffiziente Art und Weise

In diesem Artikel dreht sich alles um Nearshore Dienste und wie sie Ihnen helfen können, kosteneffizienter und kompetenzfähig in Ihrem Geschäft zu sein, indem Sie einen Entwickler mieten. Was bedeuten Nearshore Dienste und wie unterscheiden…
Bild von TeroVesalainen auf Pixabay

Lizenzfreie Bilder kaufen – Darauf sollten Sie achten

Professionelle Bilder und Fotos fungieren als Visitenkarte für viele Unternehmen und sind auch für Blogbetreiber unverzichtbar geworden. Zahlreiche Stockfotoplattformen laden dank lizenzfreier Bilder zum Stöbern ein und werden daher besonders…

Schritte und Techniken zur kostenlosen Vermarktung auf Social Media

Soziale Netzwerke spielen nicht nur in unserem privaten Leben eine große Rolle, sondern sind auch für Unternehmen essenziell, um die Marke, beziehungsweise Produkte zu positionieren und Kunden zu erreichen. In den Vereinigten Staaten zum…
Schriftzug MarketingPhoto by Merakist on Unsplash

SPONSORING, PAID MEDIA & CO.: OUTBOUND-MARKETING FÜR UNTERNEHMER

So modern das Wort Outbound-Marketing auch klingen mag, handelt es sich trotzdem um eine der ältesten Werbeformen. Das Unternehmen tritt von sich aus in Kontakt zu einer Menschengruppe, die mögliche Kunden beinhaltet. Das kann ganz traditionell…
Photo by Kaleidico on Unsplash

Verkaufstraining – sinnvoll für Selbständige und Gründer?

Nicht jeder von uns ist ein geborener Verkäufer. Ich würde sogar behaupten, dass den allermeisten Menschen das Verkaufen sehr schwer fällt. Doch gerade als Gründer und Selbständiger sind wir selbst unser Glückes Schmied, die Aufgabe des…
Marketing, Schritt für Schritt zum Marketingexperten

Moderne Marktforschung leicht gemacht

Wozu braucht man Marktforschung? Marktforschung ist ein systematisches Vorgehen, mit dem zu konkreten Fragen eine definierte Menge an Daten erhoben, aufbereitet und ausgewertet wird. Es gibt eine Reihe von wissenschaftlichen Methoden, mit denen…
Schwimmsport

Was Business-Leader von Profi-Sportlern lernen können

Unternehmertum und professioneller Sport haben mehr miteinander gemeinsam als man denkt. In beiden Bereichen stecken sich motivierte Individuen hohe Ziele, die nur mit Strategie, Ausdauer und Disziplin erreicht werden können. Wenn es also…
Photo by Motah on Unsplash

Das Auto als Werbefläche nutzen

Unternehmen stehen diverse Möglichkeiten der Werbung zur Verfügung. Obwohl die meisten inzwischen ihr Augenmerk auf umfangreiche Online-Werbemaßnahmen legen, sollte die klassische Print- und Ton-Werbung nicht zu kurz kommen. Ob Banner, Werbeplakate…
Marketing, Schritt für Schritt zum Marketingexperten

GOBD: DIE WICHTIGSTEN FAKTEN FÜR KLEINUNTERNEHMER

Egal in welcher Branche du dich selbstständig machst, mit einer Sache musst du dich in jedem Fall auskennen: Buchhaltung. Auch wenn dieses Thema manch einem Gründer Kopfschmerzen bereitet, reicht es dennoch nicht aus, diese Aufgabe komplett…

Der neuste Beitrag in voller Länge

Steuern

Auch im Jahr 2014 kommen auf uns wieder einige steuerlichen Änderungen zu, die uns zum Teil entlasten und zum Teil belasten.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich 2014 von 8.130€ auf 8.354€, also müssen wir 2014 unser Einkommen erst über 8.354€ versteuern.

Altersvorsorgeaufwendungen

Auch hier gibt es wieder einige eher kleinere Änderungen. So können 2014 nun Beiträge zur Rentenversicherung im Umfang von 78% steuerlich abgesetzt werden. Das sind 2% mehr im Vergleich zu 2013.

Allerdings können Alleinstehende maximal 15.600€ Euro im Jahr steuerlich absetzten und Ehepaare maximal 31.200€.

Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsvermessungsgrenzen bei Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigen in den alten Bundesländern von 5.800€ auf 5.950€ und in den neuen Bundesländern von 4.900€ auf 5.000€ im Monat.

Bemessungsgrundlage bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die Bemessungsgrundlage bei den Kranken- und Pflegeversicherungen wurde bundesweit auf 4.050€ je Monat angehoben. Die Beitragssätze bleiben wahrscheinlich auch 2014 im Vergleich zu 2013 in allen Sozialversicherungszweigen gleich.

Wohn-Riester

Ab Anfang 2014 kann das in einem Wohn-Riestervertrag angesparte Vermögen nun ganz oder teilweise entnommen werden.

Allerdings müssen bei Teilentnahmen mindestens 3.000€ entnommen werden und auch mindestens 3.000€ im angesparten Vermögen verbleiben.

Besteuerung von Alterseinkünften

Rentner dürfte diese Änderung nicht erfreuen, denn 2014 erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 66% auf 68%, womit nur noch 32% der Bruttojahresrente steuerfrei bleiben.

Diese Änderung gilt aber nur für 2014 neu hinzukommende Rentenjahrgänger.

Elektrofahrzeuge als Dienstwagen

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen möchten, müssen Sie diesen Vorteil auch versteuern, doch besonders Elektrofahrzeuge sind in Ihrer Anschaffung sehr teuer, weshalb Sie auch einen großen Anteil versteuern müssten. Doch wer nun 2014 sich einen Elektrowagen oder ein extern aufladbares Hybridfahrzeug anschafft, für den wird der Anschaffungspreis für die steuerliche Berechnung verringert. So wird der Anschaffungspreis pro Kilowattstunde Batteriekapazität um 450€ reduziert, doch es gilt ein Höchstabzugsbetrag von 9.500€ je Wagen.

Erste Tätigkeitsstätte

Die erste Tätigkeitsstätte ist nun die ortsfeste betriebliche Einrichtung vom Arbeitgeber, in welcher der Mitarbeiter dauerhaft zugeordnet ist, also beispielsweise sein Büro.

Nun werden Fahrten von der Wohnung zu der ersten Tätigkeitsstätte mit Hilfe der Entfernungspauschale abgerechnet. Fahrten von der Wohnung zu anderen Tätigkeitsstätten hingegen, werden mit den Reisekostengrundgrundsätzen abgerechnet.

Sachbezugswerte

Sachwerte wie Mahlzeiten oder Unterkunft können Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Höhe einstreichen ohne diesen Vorteil versteuern zu müssen.  Solche Sachwerte sind bei der Lohnabrechnung mit den amtlichen Sachbezugswerten zu berücksichtigen.

Für 2014 wurde der Monatswert für Verpflegung auf 229€ angehoben, 3€ für ein Mittag- oder Abendessen und 1,63€ für ein Frühstück.

Der Monatswert für die Unterkunft oder Mieten steigt 2014 auf 221€.

Verpflegungsmehraufwand

Jeder der mehr als 8 Stunden dienstlich außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte (siehe oben) arbeitet kann den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Beispielsweise wenn ein Unternehmensberater für mehr als 8 Stunden bei einem Kunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstelle arbeitet. Ab Anfang 2014 kann der Arbeitgeber bei einer solchen auswärtigen Tätigkeit eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro steuerfrei erstatten. Bei einer Abwesenheit über den gesamten Tag beträgt diese Pauschale 24€.

Wenn ein Unternehmensberater beispielsweise im Hotel übernachtet können jeweils für den Anreise- und Abreisetag pauschal 12€ erstattet werden.

Wenn sich allerdings der Arbeitgeber gegen einen Verpflegungsmehraufwand ausspricht und diesen nicht zahlt, können Sie diese oben genannten Beträge bei ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzten.

Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen

Der Umsatzsteuersatz auf Kunstgegenstände, Briefmarken und Münzsammlungen beträgt nun auch 19% und nicht mehr 7% wie zuvor.

E-Bilanz

Für den Veranlagungszeitraum 2013 sind nun alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen verpflichtet ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu senden. Nun gilt nicht länger die Übergangsregelung.

Neue Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wenn Sie als Unternehmer Ihre Waren in ein anderes EU-Land versenden fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Aber Sie müssen dann auch nachweisen können, dass Ihre Ware auch in den Mitgliedsstaat gelangt ist. Wenn Sie als Unternehmer die Ware selber verschicken oder eben abholen, kann diese innergemeinschaftliche Lieferung nur mit einer sogenannten Gelangenbestätigung nachgewiesen werden.

Für näher Fragen würde ich mich immer an meinen Steuerberater wenden, denn auch ich bin alles andere als ein Steuerexperte.

 

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